Clausthal-Zellerfeld. Die Ergebnisse sind eindeutig und die Empfehlung ganz klar: Die Bramkebrücke bei Schulenberg darf für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geöffnet werden. Auch für Radfahrer und Fußgänger bleibt sie weiterhin offen. Für den Schwerlastverkehr wird eine Umleitung ausgewiesen. Darüber informiert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Pressemeldung.
Aufgrund des Zustandes der Bramkebrücke bei Schulenberg im Zuge der Landesstraße 517 kam es in der vergangenen Woche zu einer Sonderprüfung des Bauwerks. Primäres Ziel der Prüfung war die Bewertung des Zustandes der Betonfahrbahnplatte. Die etwa 80 Jahre alte Brücke wurde ständig auch durch schwere Fahrzeuge beansprucht, ist nach wie vor den unterschiedlichsten Umwelteinflüssen wie Niederschlägen und Frost ausgesetzt und bekommt durch den notwendigen intensiven Winterdienst im Oberharz auch viel Tausalz ab. Deshalb war die Fahrbahnplatte unter der Brücke besonders genau begutachtet worden, um anschließend in der Gesamtschau auch die Tragfähigkeit der Brücke beurteilen zu können.
Brücke schwankt unter LKW-Gewicht
Dringend verhindert werden muss laut Prüfgutachten die Befahrung durch Lastkraftwagen, die bis zu 40 Tonnen wiegen können. Diese Fahrzeuge schädigen das Bauwerk aufgrund ihrer hohen Achslasten massiv, so dass es unter dem Gewicht der Fahrzeuge regelrecht schwankt und damit rapide an Tragfähigkeit verliert. Wer das Durchfahrverbot missachtet, riskiert ein Bußgeld.
Wie die Sofortmaßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit genau umgesetzt werden kann, prüfen nun Fachleute der NLStBV gemeinsam mit Polizei und der beauftragten Firma. Im Grunde müssen die Zufahrten zur Brücke so verengt werden, dass keine LKW
passieren können, dabei sollten die vorhandenen Parkplätze jedoch befahrbar bleiben. Letztlich müssen die Absperrungen auch so gewählt sein, dass sie schwer genug sind, um nicht einfach umgefahren oder per Hand zur Seite geräumt werden können.
Keine Ausnahme für Feuerwehr
Da aufgrund der Schwere der Fahrzeuge auch keine Ausnahme für Rettungsdienst und Feuerwehr gemacht werden kann, sind diese bereits informiert und reagieren bei künftigen Notrufen entsprechend. Über das weitere Vorgehen und den Termin zur Freigabe für den Auto-Verkehr wird die Landesbehörde rechtzeitig informieren. Radfahrer und Fußgänger können schon jetzt passieren.
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