Land bringt weitere Unterstützung für Kommunen auf den Weg


Die Landtagsabgeordneten Emmerich-Kopatsch und Saipa begrüßen das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen. Foto: SPD Niedersachsen
Die Landtagsabgeordneten Emmerich-Kopatsch und Saipa begrüßen das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen. Foto: SPD Niedersachsen | Foto: SPD



Goslar. Die Abgeordneten Emmerich-Kopatsch und Saipa begrüßen das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen.

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.
Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Emmerich-Kopatsch und Saipa: „Diese Kommunen in unserer Region erhalten folgende Investitionspauschalen:

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Petra Emmerich-Kopatsch. Foto: SPD-Niedersachsen.



Landkreis Goslar: 3.602.195,23 Euro, Bad Harzburg: 355.537,89 Euro, Braunlage: 312.174,79 Euro,  Clausthal-Zellerfeld: 810.435,86 Euro, Goslar: 2.111.152,78 Euro,
 Langelsheim: 270.297,65 Euro,
 Liebenburg: 144.863,09 Euro, Lutter am Barenberge: 74.950,30 Euro,
 Seesen: 320.809,43 Euro.

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Län- der 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro insgesamt, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist und dem Landtag in Kürze vorgelegt wird.

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Dr. Alexander Saipa. Foto: SPD Niedersachsen.



Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, betonen die Abgeordneten Saipa und Emmerich-Kopatsch. Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nur dann als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011, 2012 und 2013 drei Jahre in Folge nicht finanzstark gewesen sind. Emmerich-Kopatsch begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewähr- leistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben. Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind In- vestitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum han- dele. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER- Programm - , dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.

„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokrati- sche Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel wer- den als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, zeigte sich Saipa erfreut.


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