Landkreis erinnert: Besuch des Straßenverkehrsamtes nur mit Termin

Zuletzt hatten es offenbar einige versucht, ohne Termin vorzusprechen.

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Archivbild | Foto: Landkreis Goslar

Goslar. Aufgrund der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln ist ein ungesteuerter Zugang ins Straßenverkehrsamt mit der sonst üblichen Vielzahl an wartenden Kunden zur Vermeidung großer Infektionsketten unbedingt weiter zu vermeiden. Der Landkreis Goslar erinnert aufgrund diverser Vorsprachen ohne Termin daran, dass die persönlichen Vorsprachen ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind. Dies gilt nicht nur für die Zulassungsstelle, sondern auch für die Führerscheinstelle. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.


Kunden können Termine von Montag bis Freitag telefonisch zwischen 8 bis 12 Uhr vereinbaren. Für Angelegenheiten der Führerscheinstelle unter (05321) 376-942, der Verkehrslenkung und des gewerblichen Kraftverkehrs unter (05321) 376-920 oder 376-930 sowie der Kfz-Zulassungsstelle unter der Rufnummer (05321) 376-977.

Der Landkreis bittet um Verständnis, dass aufgrund der Urlaubszeit und unvorhersehbarem Personalausfall aktuell trotz der Terminvereinbarungen mit längeren Wartezeiten und einer längeren Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen ist. Informationen zu Online-Terminbuchungen finden Kunden auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.landkreis-goslar.de, unter „Bürgerservice/Auto & Verkehr“, derzeit jedoch nur für die Kfz-Zulassungsstelle.

Auch Online-Zulassung möglich


Ohne persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt bietet das Verfahren der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (Online-Zulassung) eine weitere Möglichkeit. Bis zum 31. August dieses Jahres wird beim Landkreis Goslar auf die Online-Identifizierung verzichtet. Das heißt, dass der Antrag auch ohne elektronische Authentisierung gestellt werden kann. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf der genannten Webseite des Landkreises Goslar, unter „Bürgerservice/Auto & Verkehr/Zulassung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung online (i-kfz)“ sowie unter der Homepage des Bundesverkehrsministeriums unter www.bmvi.de/i-kfz.