Landkreis Goslar führt wieder Maskenpflicht in Dienstgebäuden ein

Die Regelung gilt nur für Besucher.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Goslar. Aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens und einer landkreisweiten Inzidenz von 429,9 laut Robert-Koch-Institut wird der Landkreis Goslar in einigen seiner Dienstgebäude wieder eine Maskenpflicht für Besucher einführen. Das kündigt er in einer Pressemitteilung an.



Diese Regelung tritt am Montag in Kraft. Während in der Stapelner Straße 8 (Straßenverkehrsamt) und in der Klubgartenstraße 11 Besucher mindestens eine OP-Maske tragen müssen, ist in den Räumlichkeiten der Heinrich-Pieper-Straße 9 (Gesundheitsamt) und der Klubgartenstraße 10 (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Besuchertoiletten) eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Wer ist davon ausgenommen?


Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und entsprechendem ärztlichen Attest. Für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine textile Mund-Nase-Bedeckung aus.