Goslar. Per Allgemeinverfügung hebt der Landkreis Goslar die seit 10. Mai bestehende Testpflicht für Geschäfte des Einzelhandels auf. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung. Grundlage für diesen Schritt ist die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit dem heutigen Dienstag gilt.
Mit dem Wegfall der Testpflicht könne auch auf die Kontaktnachverfolgung – egal ob digital oder analog – verzichtet werden. Grundlage sei, dass der Landkreis an fünf Tagen in Folge eine 7-Tage Inzidenz von unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner vorweisen kann.
Die Regelungen gelten laut Landkreis jedoch nur für den Einzelhandel. In der Außengastronomie blieben Testpflicht und die Bestimmungen zur Kontaktnachverfolgung bestehen. Dies gelte im auch für kulturelle Einrichtungen wie beispielsweise Museen oder Galerien. Liege die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, stünden ab dem fünften Tag Testpflicht und Kontaktnachverfolgung im Einzelhandel wieder auf der Tagesordnung.
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