Landkreis und Polizei schicken Jugendliche Alkohol kaufen

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Kinder können teilweise ohne Probleme an Alkohol kommen. Symbolfoto: pixabay
Kinder können teilweise ohne Probleme an Alkohol kommen. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Bad Harzburg. Der Landkreises Goslar hat in dieser Woche erneut Alkohol-Testkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Dabei wurde in 13 Betrieben in Bad Harzburg überprüft, ob die Regelungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten wurden. Unterstützt wurde die Aktion von einer Mitarbeiterin des Jugendschutzes des Landkreises und zwei Beamten der Polizei.


Einzig das Fazit fällt dabei ernüchternd aus. "Es wird zu viel Alkohol an Jugendliche verkauft", so sind sich Landkreis und Polizei einig.

Bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe sei großer Wert auf eine breite Streuung gelegt worden. So wurden Tankstellen, Supermärkte, aber auch kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sowie Kioske aufgesucht. Wie die Polizei mitteilte, wurde inden 13 kontrollierten Betrieben in sechs Fällen Spirituosen an die 17- jährigen Testkäufer abgegeben, obwohl dies nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Zudem wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil der erforderliche Aushang des Jugendschutzgesetzes nicht erfolgt war. Ebenso wie Gaststätten sind auch Verkaufsstellen verpflichtet, die für Ihren Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar auszuhängen.

Erschreckendes Ergebnis


Eine Quote von fast 50 Prozent erscheint allen Beteiligten als eindeutig zu hoch. Kontrollen im April 2017 in Seesen waren erfreulicher und ergaben eine Quote von nur 25 Prozent. Der Landkreis und die Polizei wollen bei den Testkäufen am Ball bleiben und in absehbarer Zeit erneut kontrollieren. Ziel seies, Gewerbetreibende und das Verkaufspersonal für notwendige Überprüfungen der Käufer zu sensibilisieren.

Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 150 Euro bei Verkauf von Alkoholund 75 Euro bei unterlassenem Aushang des Jugendschutzgesetzes rechnen. Verkauft der Betreiber eines Betriebes selbst, beträgt das Bußgeld sogar 300 Euro.


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