Landkreis will Asklepios verklagen – „Vorwürfe sind völlig absurd"

von Nick Wenkel


Der Landkreis strebt eine Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH an. Foto: Archiv
Der Landkreis strebt eine Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH an. Foto: Archiv

Goslar. Der Landkreis Goslar strebt eine Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH an. Dies teilte der Landkreis am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung mit. Der Vorwurf: Die Klinikgesellschaft habe die im Privatisierungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen mit Blick auf den Erhalt und Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes Clausthal-Zellerfeld verletzt. Für die Asklepios Harzkliniken GmbH steht jedoch fest: Diese Vorwürfe sind „unberechtigt".


Sollte die Klage wirklich Erfolg haben, könnte es für den Krankenhausbetreiber richtig teuer werden. Der Landkreis will eigenen Angaben zufolge nämlich auch die im Kaufvertrag verankerte Vertragsstrafe in Höhe von 15 bis zu maximal 20 Millionen Euro geltend machen. Doch ob auch wirklich der Klageweg eingeschlagen wird, ist bislang noch unklar. Die endgültige Entscheidung hänge nämlich vom Votum des Kreistages ab, der sich in seiner kommenden Sitzung am Montag, 4. Februar 2019, um 16 Uhr, mit dem Sachverhalt befassen wird.

Verpflichtungen des Privatisierungsvertrags verletzt?


Der nun angestrebten Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH gehe eine rund einjährige rechtliche Prüfung voraus. Im Dezember 2017 hätte der Kreistag Landrat Thomas Brych einstimmig beauftragt „die Prüfung und gegebenenfalls Einleitung von rechtlichen Schritten gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH in Bezug auf die Situation an der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld“ vorzunehmen. Der Klinikgesellschaft werdevorgeworfen, die im Privatisierungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen mit Blick auf den Erhalt und Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes Clausthal-Zellerfeld verletzt zu haben. Im Vertrag heiße es dazu, dass die Käuferin zum Schutz der geschützten Krankenversorgung und der geschützten Standortsicherung verpflichtet seiinsbesondere dafür zu sorgen, dass „keiner der drei Krankenhausstandorte vollkommen geschlossen wird und die stationäre Krankenhausversorgung an allen drei Krankenhausstandorten gewährleistet ist und weiterentwickelt wird.“

„Pläne haben nichts mit etwaiger Kritik zu tun"


Der Landkreis und die mit der rechtlichen Prüfung beauftragte Hamburger Kanzlei „LATHAM & WATKINS LLP“ vertreten eigenen Aussagen zufolge die Auffassung, dass Asklepios seine Vertragspflichten - vor allem im Hinblick auf die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung, welche die Pflicht zur Fortführung und Weiterentwicklung aller drei Standort beinhalte – nicht oder zumindestnicht vertragskonform erfüllt. Landrat Thomas Brych unterstreicht, dass sich die vertragsrechtliche Prüfung auch genau auf diesen Passus konzentriert hat: „Ich möchte ganz deutlich machen, dass sich unser Klagebestreben einzig und allein auf den Erhalt des Kranhausstandortes Clausthal-Zellerfeld und somit der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger im Oberharz bezieht. Unsere Pläne haben überhaupt gar nichts mit etwaiger Kritik zu tun, die an anderen Stellen mehrfach gegen die Asklepios Harzkliniken vorgebracht wurde und wird.“

Beschäftigte leisten „hervorragende Arbeit"


Und noch eines seidem Chef der Goslarer Kreisverwaltung an dieser Stelle besonders wichtig. „Mit unserem Vorstoß positionieren wir uns nicht gegen Ärzte, Krankenpflegekräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeit im administrativen Bereich. Die vielen Beschäftigten in den drei zur Harzklinikgesellschaft zählenden Krankenhäusern leisten hervorragende Arbeit und können sich unserer allerhöchsten Wertschätzung versichert sein“, erklärt Landrat Thomas Brych. In den zurückliegenden Monaten der rechtlichen Prüfung seiAsklepios mit Schreiben vom 21. März 2018 unter Fristsetzung und Abmahnung zur Vertragserfüllung aufgefordert worden. Der in den darauf folgenden Monaten geführte Schriftwechsel habein außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Geschäftsführung von Asklepios und der von der Gegenseite beauftragten Kanzlei. Mit Schreiben von der Rechtsvertretung von Asklepios vom 10. Januar 2019 seienalle Ansprüche aus dem 2003 geschlossenen Privatisierungsvertrag negiert worden, was zum endgültigen Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen geführt habe.

Bereitschaft seinicht erkennbar


„Eine Bereitschaft seitens Asklepios“, so Landrat Thomas Brych, „auf Vorschläge einzugehen oder in dieser Sache auf uns zuzugehen ist leider nicht erkennbar. Von Asklepios angekündigte eigene Konzepte, wurden entgegen entsprechend getroffener Zusagen nicht vorgelegt. Da die außergerichtliche Einigung nun ausscheidet, verbleibt zur Geltendmachung unserer Ansprüche nur noch der Klageweg.“ Vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages gehen der Landkreis und seine Rechtsvertretung von einer mindestens 36-monatigen Verfahrensdauer aus. Aufgrund der Komplexität des zu verhandelnden Falles könnte sich diese noch verlängern.

Asklepios äußert sich zu Vorwürfen


regionalHeute.de bat die Asklepios Harzkliniken GmbH um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Landkreises. In einer Pressemitteilung schreibt die Geschäftsführung, dass man der Klage gelassen entgegen sehe. Denn: „Die Vorwürfe sind völlig absurd und sachlich unberechtigt", so die Krankenhausbetreiber. Vor allem sei die Klage aber eine „Ohrfeige gegen die Mitarbeiter, die sich für die Patienten tagtäglich mit großem Einsatz engagieren".

Die Stellungnahme der Asklepios Harzkliniken GmbH:


Weiter gibt die Geschäftsführung der Asklepios Harzkliniken folgende Erklärung zu dem Thema ab:

  1. Wir stehen natürlich weiterhin und uneingeschränkt zu unserem Versorgungsauftrag und allen Verpflichtungen, die wir mit dem Kauf im Jahr 2003 übernommen haben. Davon sind wir nie abgerückt und werden es auch jetzt nicht tun. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen tun wir alles in unseren Kräften Stehende, um den Betrieb der Klinik in Clausthal-Zellerfeld medizinisch ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten und unseren Versorgungsauftrag weiter zu erfüllen. Dies ist uns bisher auch trotz vieler nicht zu beeinflussender, äußerer Faktoren gelungen.

  2. Leider sind wir von den im Land Niedersachsen und im Landkreis Goslar politisch Verantwortlichen, die für die Weiterentwicklung des Standorts verantwortlich sind, so gut wie nicht unterstützt, sondern im Stich gelassen worden. Vielleicht würde ein Klage-Verfahren endlich mal Transparenz in die Scheinheiligkeit bringen, mit der die politisch Verantwortlichen seit Jahren den Eindruck vermitteln, für den Standort Clausthal-Zellerfeld kämpfen zu wollen, aber gleichzeitig unterlaufen sie alle Bestrebungen, diesen Standort wirklich weiterzuentwickeln.

  3. Zur Erinnerung: Mit dem Land, dem Landkreis und den Krankenkassen wurde in der Vergangenheit immer wieder überlegt, ob andere oder weitere Versorgungsbereiche in Clausthal-Zellerfeld etabliert werden könnten. Doch: Der Niedersächsische Landtag kam dann im Jahr 2014 in einer Drucksache selbst unter anderem aufgrund von Prognosen einer in den kommenden Jahren bundesweit, aber besonders in der Harzregion, weiter stark steigenden Zahl älterer Menschen zu dem Schluss, dass in Clausthal-Zellerfeld eine Geriatrie sinnvoll sei - mit 85 Betten! Auf dieser Basis entwickelten die Harzkliniken dann das Konzept für einen 85-Betten-Neubau der Geriatrie. Auch alle Experten der Fachgesellschaften sind sich übrigens einig, dass man speziell eine Fachabteilung Geriatrie erst ab einer gewissen Größe bestimmter funktionsdiagnostischer und therapeutischer Einrichtungen medizinisch sinnvoll betreiben kann. Was uns dann überraschte: Unsere Vorschläge von weiteren Leistungsmöglichkeiten auch in Form von Modellprojekten fanden leider keine Zustimmung.

  4. Zur Erinnerung: Wir hatten im Jahr 2014 entsprechend unser Neubaukonzept für 85 Betten beim Land eingereicht, einen entsprechenden Fördermittelantrag in Höhe von ca. 9 Millionen Euro gestellt. Doch der Neubau wurde seitens des Landes Planungsausschusses nicht entschieden, stattdessen darum gebeten, ein Konzept innerhalb der bestehenden Gebäudestrukturen zu schaffen. In einem weiteren, neuen Konzept sind wir diesem Wunsch nachgekommen. Dass die vom Land forcierte „kleine“ Lösung einer Maßnahme innerhalb der bestehenden Struktur nur noch 28 Betten zulässt, haben wir aus den oben genannten, auch für die Region wichtigen Gründen stets bedauert! Noch mal: Wir haben uns hier dem Kompromiss von Land und Landkreis gebeugt! Im Klartext: Auf den ausdrücklichen Wunsch des Landrats unter Moderation des Sozialministeriums von Niedersachsen haben wir den Fördermittelantrag für unseren Standort in Clausthal-Zellerfeld modifiziert auf die kleine Lösung (28 Betten), da nur so überhaupt Fördermittel für die Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld in Aussicht gestellt wurden.

  5. Wir haben die erforderlichen „Haushalts-Unterlagen“ für die Baumaßnahme inzwischen erstellt und beim Land Niedersachsen eingereicht. Aber erschwerend kommen folgende äußere Umstände hinzu: Aufgrund der ständigen politischen öffentlichen Diskussionen um den Standort ist die personelle Besetzung dort schwierig geworden, es sind dort derzeit weniger als 20 Betten belegt. Überdies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Notfallversorgung neugestaltet, daher muss der Standort Clausthal-Zellerfeld nun auch noch Abschläge vom Budget verkraften. Und: Die Kassenärztliche Vereinigung lässt durchblicken, dass auch der Sonderbedarf für die chirurgische Versorgung nicht gesehen wird und die Zulassung dem MVZ Oberharz entzogen werden soll - das sind alles Umstände, die von den Harzkliniken nicht beeinflusst werden können.


mehr News aus Goslar


Themen zu diesem Artikel


Asklepios