Langelsheim. Ein Lehrer der Oberschule Langelsheim hatte sich zwischen Februar und Juli zweimal sexuell an einer Schülerin vergangen. Ein Strafbefehl ist bereits seit dem 13. Januar rechtskräftig. Der Lehrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Allerdings gibt es eine Strafaussetzung zur Bewährung von drei Jahren. Dies teilte regionalHeute.de der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hans Christian Wolters mit. So sei der verurteilte Lehrer zur Tatzeit 47 Jahre und die Schülerin 14 Jahre alt gewesen. Nachdem dann am 9. Dezember letzten Jahres ein Strafbefehl zugestellt und am 13. Januar rechtskräftig wurde, besteht keine Möglichkeit einer Revision.
Inwiefern sich das Urteil auf das Beamtenverhältnis des Verurteilten auswirken werde, konnte Wolters nicht einschätzen. Dies sei nun von der Landesschulbehörde zu beurteilen.
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