LKW-Fahrer rast mit Tempo 80 durch eine 20er-Zone


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin

Bad Harzburg. Am gestrigen Mittwoch, gegen 11.30 Uhr, fiel einer Streife der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar im Bereich der Marienteichbaude der B4 ein Sattelzug auf, der mit sehr hoher Geschwindigkeit vom Torfhaus kommend in Richtung Bad Harzburg fuhr. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.


Das Fahrzeug konnte aufgrund der hohen Geschwindigkeit erst auf dem Großparkplatz in Bad Harzburg angehalten und überprüft werden. In dem oben genannten Bereich bestehe eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 Stundenkilometern für LKW über 7,5 Tonnen. Nach Auswertung der digitalen Daten des Fahrzeugeshabe sich herausgestellt, dass der betroffene slowenische Fahrzeugführer im Bereich dieser Geschwindigkeitsbeschränkung mit seinem beladenen Sattelzug fast 90 Stundenkilometergefahren war und auf der Gefällestrecke sogar noch ein Auto überholt hatte. Der Bereich Torfhaus war nach Auswertung sogar mit fast 100 Stundenkilometerim erlaubten 60 StundenkilometerBereich durchfahren worden. „Auffällig war vor allem, dass er an der stationären Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in der Folge durch eine fast vollständig erfolge Vollbremsung auf 20 Kilometer die Stunden vermindern konnte", berichtet die Polizei. Danachsei mit 80Stundenkilometern weitergefahren worden.

Fahrer war sich Gefahr nicht bewusst


Darüber hinaus mussten die Beamten bei der Kontrolle feststellen, dass der Sattelzug erheblich zu hoch war, so dass noch Umbauarbeiten am Fahrzeug vorgenommen werden mussten. Zudem hatte der Fahrer gegen Lenk-und Ruhezeiten verstoßen. Zur Wahrung eines Bußgeldes wurde eine Sicherheitsleitung in Höhe von 1.890 Euro erhoben. Auf Grund des Umstands, dass weder Fahrer noch das Unternehmen selbst zum Überprüfungszeitpunkt in der Lage waren, diesen Betrag zu entrichten, wurde die Weiterfahrt bis zum Folgetag untersagt. Erst nach Zahlung des genannten Betrages konnte er die Fahrt fortsetzen. Dem slowenischen Fahrer des Sattelzugessei die Gefahr in der genannten Gefällestrecke in keinster Weise bewusst gewesen. Für einen deutschen Sattelzugfahrer wäre bei dieser Art von Verstößen ein Bußgeld von 600 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte fällig gewesen.


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