Mangelnder Jugendschutz? Läden verkaufen Alkohol an Teenager


Sind die Einzelhändler zu lasch bei Alterskontrollen?

Symbolbild: pixabay
Sind die Einzelhändler zu lasch bei Alterskontrollen? Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Braunlage/Hohegeiß. Wie die Polizei berichtet, wurden in den vergangenen Wochen in Hohegeiß und Braunlage Testkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Ziel der Aktion sei gewesen, den Einzelhändlern beim Jugendschutz auf den Zahn zu fühlen. Die Ergebnisse sind dabei aus Sicht der Läden eher mäßig ausgefallen: Demnach hätten 6 von 10 getesteten Läden Alkohol an Jugendliche verkauft.


In zwei Geschäften sei nicht einmal das Jugendschutzgesetz ausgehängt gewesen, in zwei weiteren Geschäften war nur eine veraltete Version des Gesetzestextes zu finden. Entsprechend hätten die zuständigen Stellen Ordnungswidrigkeiten verteilt. In Braunlage und Hohegeiß seien Supermärkte, Tankstellen und kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels geprüft worden. Wie die Polizei berichtet, seien die Jugendlichen angewiesen worden, auf Nachfrage ihr wahres Alter zu nennen und ihren Ausweis zu zeigen. Sie hätten die Verkäuferinnen und Verkäufer auch nicht überreden dürfen, ihnen die alkoholischen Getränke zu verkaufen. Die Bedingungen, so die Polizei, seien also fair gewesen.

Beim Geburtsdatum verrechnet?


Gründe gab es viele für den Verkauf, ein Verkäufer sei aber auch reuig geworden:Er hatte den jungen Frauen demnach erst Alkohol verkauft, sie dann aber nach einer Rückfrage doch nicht aus demLaden gehen lassen und den Verkauf von sich aus rückabgewickelt. Andere ließen sich zwar den Ausweis der Jugendlichen zeigen, verrechneten sich aber angeblichbei der Feststellung des Lebensalters.Die Überprüfung durch Testkäufesei unter der Federführung vom Jugendschutz des Landkreises Goslar, Fachbereich Familie, Jugend & Soziales, dem Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz, dem Ordnungsamt der Stadt Braunlage und der Polizeiinspektion Goslar. Die Testkäufehätten zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren durch.


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