Mann schlitzt junger Frau die Kehle auf - Beschuldigter soll in Psychiatrie

Der Bericht der Staatsanwaltschaft offenbart vorher unbekannte, bedrückende Details zur schrecklichen Bluttat, die sich eine Woche vor Heiligabend in Sudmerberg zugetragen hat.

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Die Feuerwehr leuchtete den Tatort aus.
Die Feuerwehr leuchtete den Tatort aus. | Foto: Marvin König

Goslar / Braunschweig. Am 16. Dezember 2020 kam es zu einem unvermittelten Angriff auf eine 29-Jährige und ihr Kind in Sudmerberg, den das Opfer nur knapp überlebte. Wie die Staatsanwaltschaft berichtet, leide der 24-Jährige beschuldigte unter paranoider Schizophrenie und sei daher nicht schuldfähig. Der Strafantrag fordert eine "zeitlich unbegrenzte" Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Es bestehe die Gefahr, dass der Täter weitere "erhebliche Straftaten" begehen werde.


Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf dem nahezu unbeleuchteten Stichweg zwischen den Straßen Ginsterbusch und Im Schleeke in Sudmerberg eine ihm unbekannte Frau, die mit ihrem zwei Monate alten Säugling in einer Babytrage vor der Brust spazieren ging, verfolgt und dann ohne erkennbaren Anlass unvermittelt von hinten angegriffen zu haben. Dabei schnitt er ihr mit einem zuvor gestohlenen Küchenmesser über die Kehle, um die Zeugin zu töten. Die 26-Jährige habe eine tief klaffende und erheblich blutende Schnittwunde in Höhe des Kehlkopfes erlitten, wobei der Schnitt die Halsschlagader und die Luftröhre nur um wenige Millimeter verfehlt habe. Die Frau, die um ihr Leben und das ihres Kindes fürchtete, griff mit ihrer linken Hand an die Klinge und versuchte, diese abzuwehren. Hierdurch habe sie sich erhebliche Schnittverletzungen an der linken Hand zugezogen.

Ein Passant greift ein


Noch während der Beschuldigte das Messer an der Kehle der Zeugin führte, riss er sie zu Boden, wo beide zum Liegen kamen. Ein zufällig vorbeigehender Passant habe die Schreie der Zeugin gehört und eilte ihr zu Hilfe. Er zog den Beschuldigten von der Zeugin herunter, entwaffnete ihn und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Das Opfer konnte schließlich durch eine Notoperation gerettet werden.

Während der Tatausführung stand der Beschuldigte unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss. Eine etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat entnommene Blutprobe habe einen Wert von 1,62 Promille ergeben.

Beschuldigter sei weiterhin eine Gefahr


Staatsanwaltschaftssprecher Hans-Christian Wolters erklärt: "Auch wenn damit ein versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorliegt, kann der Beschuldigte dafür nicht bestraft werden, weil er zur Tatzeit unter einer akuten paranoiden Schizophrenie litt. Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben war und er damit ohne Schuld handelte." Wegen dieser Tatsache könne der 24-Jährige nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. "Allerdings besteht aufgrund seiner Erkrankung die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten begehen wird. Deshalb soll er nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auf unbegrenzte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit seiner Festnahme in einer solchen Klinik", so Wolters abschließend.


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