Maskenpflicht in Ausländerbehörde und Straßenverkehrsamt aufgehoben

Im Bereich des Gesundheitsamtes wird jedoch am Tragen einer Maske festgehalten.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Goslar. Die Goslarer Kreisverwaltung beendet weitestgehend die seit August 2022 geltende Maskenpflicht, die in einigen Dienstgebäuden und Abteilungen griff. Ausnahmen werden weiterhin in den Abteilungen des Gesundheitsamtes gelten, teilte die Kreisverwaltung am heutigen Donnerstag mit.



Ab sofort abgeschafft ist die Maskenpflicht im Bereich der Ausländerbehörde (Klubgartenstraße 11) und im Straßenverkehrsamt (Stapelner Straße 8). Im Gesundheitsamt in der Heinrich-Pieper-Straße 9 ist eine Maske beim Betreten der Funktionsräume zu tragen. Im Wartebereich ist dies nicht weiter erforderlich.

Maskenpflicht bleibt bis April


In den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Klubgartenstraße 10) besteht überall Maskenpflicht. Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Maskenpflicht in den Bereichen des Gesundheitsamtes stützt sich auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 28 b IfSG). Diese entfalten noch bis zum 7. April dieses Jahres Gültigkeit.


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