Mehr Wohngeld ab 2016


Symbolfoto: Sina Rühland
Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Ab 1. Januar 2016 gelten neue Regelungen für die Gewährung von Wohngeld, die in vielen Fällen zu höheren Ansprüchen führen oder einen erstmaligen Anspruch begründen können. Wer jetzt schon Wohngeld über den 1. Januar hinaus erhält, braucht zunächst keinen neuen Antrag stellen. In diesen Fällen wird der neue Wohngeldanspruch ab 2016 automatisch errechnet und ausgezahlt.

Einen Anspruch könnten unter Umständen diejenigen erlangen, die bisher geringfügig über dem bisherigen Satz lagen und deswegen möglicherweise eine Ablehnung erhalten haben. Auf der Internetseite www.wohngeldrechner.nrw.de besteht die Möglichkeit, selbst auszurechnen, ob nach neuem Recht ein Wohngeldanspruch besteht. Gern helfen aber auch die Wohngeldstellen im Landkreis Goslar: Für Einwohner von Goslar ist die Stadt Goslar zuständig, erreichbar unter 05321 704-0, Einwohner von Seesen wenden sich an die Stadt Seesen unter 05381 75-0, für die anderen Gemeinden im Landkreis sind Frau Fehrmann für Langelsheim und Lutter (Telefon: 05321 76-444) und Herr Lepa für Braunlage, Liebenburg und Clausthal-Zellerfeld (Telefon: 05321 76-454) zuständig.

Hintergrundinfo: Die Bundesregierung hat eine Reform des Wohngeldrechts beschlossen. Diese war erforderlich, weil die Warmmieten seit der letzten Reform im Jahre 2009 um ca. 9 % gestiegen sind. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Verknappung von Wohnraum und die damit verbundene deutliche Steigerung der Mieten und des Mietzins in Großstädten zurückzuführen.