Motorradkontrollen am Pfingstwochenende: "Spitzenreiter" mit 92 km/h zu schnell unterwegs

Den Fahrer erwartet ein Fahrverbot und eine hohe Geldstrafe.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Goslar. Bei frühsommerlichem und sonnigem Wetter führte die Polizeiinspektion Goslar am Pfingstwochenende an zwei Tagen Motorradkontrollaktionen im Rahmen der Kooperation "Sicher durch den Harz" der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch. Es herrschte reges Motorradaufkommen. Der "Spitzenreiter" war mit 92 km/h zu schnell unterwegs. Er wurde mit 172 km/h in einer 80er-Zone gemessen worden. Dies berichtet die Polizei.


Geschwindigkeitskontrollen erfolgten an verschiedenen Örtlichkeiten auf der Bundesstraße 4 zwischen Braunlage und der Landesgrenze Sachsen-Anhalt. Die Kontrollstellen wurden anhand der spezifischen Charakteristika ausgesucht. Diese Streckenbereiche fielen in der Vergangenheit wegen einer Häufung von schweren Verkehrsunfällen auf. Im Rahmen der Kontrollen wurde mit den Motorradfahrern durch Kontrollkräfte der Polizei und einem Mitarbeiter des TÜV Nord das persönliche Gespräch gesucht, um sie über die Gefahren des Motorradfahrens im Oberharz aufzuklären.

Bei drei Geschwindigkeitsmessungen wurden insgesamt 228 Verstöße festgestellt, davon wurden 209 Verstöße durch Motorradfahrer begangen. Gegen 63 Kraftfahrzeugführer werden zukünftig Fahrverbote von einem bis zu drei Monaten verhängt, hierbei handelt es sich ausschließlich um Motorradfahrer. Die höchste Überschreitung am Pfingstsonntag betrug 92 km/h. Dieser Motorradfahrer wurde in einem Bereich, in welchem eine Geschwindigkeit von 80 km/h angeordnet ist, mit 172 km/h gemessen. Den Motorradfahrer erwartet mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte und 600,- Euro Bußgeld. Ein weiterer unrühmlicher Spitzenreiter war am Pfingstmontag ein Motorradfahrer, der bei erlaubten 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 154 km/h gemessen wurde.

Des Weiteren wurden gegen vier Motorradfahrer Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie im Überholverbot andere Verkehrsteilnehmer überholt hatten. In den Kontrollen wurden durch die Polizeibeamten und den Mitarbeiter des TÜV, der bei technischen Fragen beratend zur Seite stand, auch allgemeine technische Begutachtungen der Motorräder durchgeführt. In 15 Fällen wurden nicht zulässige Bauartveränderungen bei den Motorrädern festgestellt, die in manchen Fällen am Kontrollort behoben werden konnten, in anderen Fällen wurde eine Mängelmeldung zur Behebung der Bauartveränderungen ausgestellt.

Auch in den folgenden Monaten werden weitere Verkehrskontrollen erfolgen.


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