Goslar. Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am heutigen Donnerstag, 7. Dezember 2017, ist die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Goslar offiziell in Kraft getreten.
Landrat Thomas Brych kommt damit seinem Versprechen nach, die neue Verordnung noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.
Die Gehölzschutzverordnung, deren konkrete Bezeichnung „Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten geschützten Landschaftsbestandteils Gehölze im Landkreis Goslar“ lautet, wurde von der Kreisverwaltung unter intensiver Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände, der Kreisnaturschutzbeauftragten, Vertretern der Landwirtschaft, der Jägerschaft sowie der kreisangehörigen Kommunen in den vergangenen Monaten erarbeitet.
Die Verordnung trifft klare Aussagen zum Schutz sowie der fachgerechten Pflege von Bäumen, Hecken, Feldgehölzen und Sträuchern. In der Vergangenheit gab es hierzu immer wieder öffentliche Diskussionen, die insbesondere den unsachgemäßen Rückschnitt von Hecken zum Thema hatten.
Die Überarbeitung der Gehölzschutzverordnung war erforderlich, da ein Erhalt des vorhandenen Gehölzbestandes allein auf Grundlage der bestehenden Rechtslage nicht gesichert ist. Das Naturschutzrecht untersagt zwar die grundsätzliche Entnahme und erhebliche Beeinträchtigung von Pflanzen ohne vernünftigen Grund, doch in der Praxis ist eine eindeutige Beweisführung in dieser Sache schwierig. Darüber hinaus mangelt es den gesetzlichen Bestimmungen an Regelungen zur korrekten Gehölzpflege.
Zwar hat es in den zurückliegenden Jahren auch immer wieder freiwillige Gehölzanpflanzungen und entsprechend fachgerechte Pflege durch die Landwirtschaft und Jägerschaft gegeben, doch ist die Anzahl an Landschaftselementen auch im Landkreis Goslar rückläufig. Das im Bundesnaturschutzgesetz ausgegebene Ziel, Landschaftselemente zu erhalten oder gar für die bessere Vernetzung von Biotopen zu vermehren, wird leider nicht erreicht. Aus diesem Grund soll die neue Verordnung beim Schutz der verbleibenden Gehölze helfen.
Darüber hinaus plant die Kreisverwaltung gemeinsam mit Kreislandwirt Jürgen Hirschfeld im Frühjahr einen Informationstermin zur ordnungsgemäßen Gehölzpflege in der Praxis.
Hintergrundinformationen zur Bedeutung der einstweiligen
Sicherstellung:
Eine einstweilige Sicherstellung erfolgt durch Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten, in diesem Fall durch Landrat Thomas Brych. Diese kann vorgenommen werden, wenn innerhalb des Zeitraums, den das öffentliche Sicherungsverfahren in Anspruch nehmen würde, Beeinträchtigungen des Schutzgegenstandes zu befürchten sind. Die einstweilige Sicherstellung hat zunächst einen Geltungszeitraum von zwei Jahren und kann, sofern erforderlich, um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Auf die einstweilige Sicherung wurde zurückgegriffen, da nach derzeitiger Rechtslage sämtliche betroffenen Grundeigentümer sowie Nutzungsberechtigten vor Erlass einer Verordnung unmittelbar am Verfahren zu beteiligen wären. Dies stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und wäre aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen in der Praxis kaum umsetzbar gewesen. Im Gesetzentwurf der vorherigen Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetztes zum Bundesnaturschutzgesetz war die Streichung der direkten Beteiligung zugunsten einer öffentlichen Auslegung vorgesehen. Durch die vorgezogenen Landtagswahlen ist es jedoch nicht mehr zur Verabschiedung des Gesetzes gekommen.
Der Landkreis hofft, dass die vorgesehene Änderung vom Land nunmehr im nächsten Jahr umgesetzt wird. Sobald die Gesetzesänderung vorliegt wird die Kreisverwaltung das begonnene Verfahren wieder aufnehmen, um zeitnah eine endgültige Verordnungsfassung vom Kreistag beschließen zu lassen. In diese Fassung sollen auch die Erfahrungen, die jetzt mit der einstweiligen Sicherstellung gemacht werden, einfließen.
Neue Gehölzschutzverordnung ist heute in Kraft getreten
Landrat Thomas Brych. Foto: Anke Donner | Foto: regionalHeute.de