Goslar. Um den Sanitärbereich im Freibad Oker sanieren zu können soll, dem VfL Oker ein Zuschuss in Höhe von bis zu 14.100 Euro durch eine Anteilfinanzierung gewährt werden. Diesen Beschlussvorschlag bringt die Verwaltung am kommenden Mittwoch in den Betriebsausschuss der Stadtwerke Goslar ein. Dies bedeutet, sich die Stadtwerke Goslar und der Bäderbetrieb mit 50 Prozent an den Kosten der Sanierung beteiligen. Über die Verwendung des Zuschusses sei dann ein prüffähiger Nachweis vorzulegen. Eine Zuschussgewährung erfolge zulasten der mit dem 2. Nachtragswirtschaftsplan 2020 für die Stadtwerke Goslar bereitzustellenden Mittel.
Der Erhalt und die Sanierung des Freibades Oker sei nicht nur für den VfL Oker, sondern auch aus städtischer Sicht vor dem Hintergrund der Beibehaltung des Sportangebotes und des Freizeitwertes im Stadtteil Oker von Bedeutung. Schon in einem Schreiben vom 19. Juni hatte der VfL Oker die Verwaltung und die Ratsfraktion um eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Sanierungskosten für das Freibad Oker gebeten, denn bei einer routinemäßigen Inspektion wären Fassadenschäden im Duschbereich festgestellt worden. Laut Verein würden sich die Kosten für die Sanierung auf rund 28.200 Euro belaufen.
Laut Beschlussvorlage könnte die Finanzierung aus 2.000 Euro Eigenleistungen des Vereins und 2.100 Euro Eigenmittel des Vereins finanziert werden. Hinzukommen würden außerdem noch 10.000 Euro Sponsorengelder. Somit würde sich der Zuschuss der Stadt beziehungsweise der Stadtwerke Goslar auf 14.100 Euro belaufen.
Pächter erhält jährlichen Zuschuss
Seit dem Jahr 2003 bestehe zwischen den Stadtwerken Goslar und dem VfL Oker ein Pachtvertrag über das Freibad im Stadtteil Oker. Dieser dem Bäderbetrieb zugeordnete Vertrag umfasse neben dem Grundstück auch sämtliche auf dem Grundstück errichteten Gebäude und Baulichkeiten, einschließlich Inventar.
Für den laufenden Betrieb des Freibades erhalte der Verein einen jährlichen Zuschuss, welcher zuletzt ab dem Jahr 2020 auf 30.000 Euro erhöht worden war. Grundsätzlich habe der Verein als Gegenleistung sämtliche Kosten und anfallende Nebenkosten für das Freibad und den Betrieb des Freibades zu tragen. Als Pächter sei er zur Übernahme der ordnungsgemäßen Wartung, Pflege und gegebenenfalls zur Ersatzbeschaffung aller technischen Anlagen, der Gebäude und der Freiflächen fachgerecht auf eigene Kosten verpflichtet.
Ausgenommen hiervon seien jedoch Fälle, in denen dem Verein eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zustehe. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht bestehe, wenn zur Sicherstellung des Badebetriebes Reparaturen notwendig werden, die die grundsätzliche Funktion des Freibades betreffen. Solche Investitionen oder Reparaturen würden vorliegen, wenn die notwendigen Reparaturmaßnahmen einen Kostenaufwand von 5.000 Euro für die durchzuführende Maßnahme übersteigen. Die aktuelle Sanierungsmaßnahme übersteige diesen Betrag und die finanziellen Möglichkeiten des Vereins erheblich.
Eine Bereitstellung der für die Zuschussgewährung erforderlichen Mittel sei im 2. Nachtragswirtschaftsplan 2020 für die Stadtwerke Goslar vorgesehen.
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