Goslar. Aufgrund von mehrfach umgestürzten Bäumen und massiven Astabbrüchen in diesem Jahr im Bereich der Hildesheimer Straße, Thomasstraße und Wallanlagen, sollen insgesamt 30 Bäume nun gefällt werden. Dies teilte die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Bauen und Umwelt mit.
Von der Verwaltung wurde dazu ein Sachverständigenbüro aus Göttingen mit weitergehenden Untersuchungen und der Erstellung eines Gutachtens zur Bruchsicherheit der Bäume beauftragt. Im Gutachten wurden 22 Bäume zur Fällung empfohlen. Bei acht Bäumen wurde ein massiver Kronensicherungsschnitt oder alternativ die Fällung empfohlen. Bei Berücksichtigung der ästhetischen Anforderungen und der wirtschaftlichen Betrachtung schlug die Verwaltung vor, auch diese Bäume zu fällen.
So stürzte in der Hildesheimer Straße im April während eines Sturmes eine Sommerlinde auf den Parkplatz des angrenzenden Aldi-Marktes und beschädigte ein abgestelltes Fahrzeug. Nach der Untersuchung der Gutachter wird nun die Fällung von zehn Bäumen empfohlen, da in der Hildesheimer Straße wegen der bestehenden Verkehrsbelastung eine hohe berechtigte Sicherheitserwartung besteht. Im Straßenabschnitt nördlich der B6 (Europabrücke) soll eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle erfolgen. Im Bereich südlich der B6 erfolgt eine Ersatzpflanzung in leicht veränderter Lage um in diesem Abschnitt den späteren Bau von Radverkehrsanlagen nicht zu behindern. In der Thomasstraße wurden nach einem Sturm im Juli zwei Bäume gefällt. Hier stürzte ein, vermutlich kranker und morscher, Baum einfach auf die Straße (regionalGoslar.de berichtete). Aufgrund des Schadenbildes wurden 12 weitere Bäume vom Gutachter untersucht. In diesem Bereich sollen nun Kronensicherungsschnitte erfolgen.Fällungen seien dort derzeit nicht erforderlich. Im Bereich der Wallanlagen wurde nach dem Sturm im Juli die Untersuchung von 40 Bäumen am Kahnteich und 61 Bäumen an den Judenteichen beauftragt. Dort sollen elf Bäume gefällt werden. Auch an den Judenteichen sollen neun Bäume weichen. In den Wallanlagen sollen zunächst keine Neupflanzungen erfolgen, da im Rahmen der Maßnahme „Erschließung der Wallanlagen“ die Überplanung der Flächen im Rahmen eines Architektenwettbewerbs vorgesehen ist.
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