Goslar. Mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz umsetzen mithilfe einer besseren Vor-Ort-Betreuung schützenswerter Gebiete: Dieses Ziel verfolgen in Niedersachsen die sogenannten Ökologischen Stationen. Auch im Landkreis Goslar findet das Projekt, das im Rahmen des Maßnahmenpaketes „Niedersächsischer Weg“ gefördert wird, seit 2022 Anwendung: Von der Ökologischen Station Westharz (ÖSW) werden in der Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Goslar e.V. (LPV) ausgewählte Fauna-Flora-Habitat- beziehungsweise Vogelschutzgebiete betreut, die nach der EU-weiten Richtlinie „Natura 2000“ als besonders schützenswert gelten. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.
Dank einer erneuten Förderzusage des Landes Niedersachsen im Herbst 2024 wird die ÖSW diese wichtige Arbeit nun bis 2027 fortsetzen können. Grundlage hierfür ist die neue Richtlinie zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen.
Umfasste das Arbeitsfeld der ÖSW bislang sieben Schutzgebiete im Landkreis Goslar, soll dieses ab 2025 auf acht Gebiete ausgeweitet werden. Arbeitsschwerpunkte liegen dabei in einigen Offenlandbereichen im Vorharz und den Bergwiesen im Oberharz.
Anna Nolte, die beim LPV die Projektverantwortung für die Ökologische Station trägt, gibt einen Ausblick auf die Vorhaben für das kommende Jahr: „Aktuell befinden wir uns in der Planungsphase, in der wir die Zeit für die Reflexion und Organisation nutzen. Dabei entwickeln wir auch konkrete Maßnahmen, die dann im Frühjahr umgesetzt werden sollen. Die erneute Förderzusage gibt uns natürlich ebenso die Sicherheit, die Projekte aus diesem Jahr fortzusetzen: So sind beispielsweise die Pflege der Bergwiesen als auch die Bekämpfung von Neophyten, also invasiven Pflanzenarten, als langfristige Maßnahmen angelegt, um den gewünschten Effekt zu erzielen.“
Maßnahmen sollen zeitnah realisiert werden
Ihren Fokus legt die ÖSW auf die Umsetzung der Managementpläne für die jeweiligen Fauna-Flora-Habitat- sowie Vogelschutzgebiete. Die Rahmenbedingungen für die Betreuung sind in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten, die die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar mit dem LPV als Träger der Station geschlossen hat, erklärt Katrin Schirok, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Festlegung der einzelnen, durchzuführenden Maßnahmen erfolgt zum einen durch einen Jahresarbeitsplan, der zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und der ÖSW vereinbart wird, zum anderen durch einen regelmäßigen Austausch bei unterjährigen Abstimmungsgesprächen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die oft sehr umfangreichen Maßnahmen- und Umsetzungshinweise für die EU-Schutzgebiete zeitnah zu realisieren, um so das Vorkommen von Arten und Biotopen zu erhalten und zu verbessern.“
Die Trägerschaft der ÖSW durch den LPV bietet dabei zahlreiche Vorteile für den Landkreis Goslar: „Die Station kann auf die Vernetzungsstrukturen des LPV im Landkreis zurückgreifen und diese insbesondere in den Schutzgebieten weiter ausbauen. Die Arbeit der Station in der Betreuungskulisse ist zudem vergleichbar mit der des LPV für den gesamten Landkreis: Vernetzung von Akteuren und Initiierung und Umsetzung von Projekten“, erläutert Karl Könecke, Geschäftsführer des LPV. Die Arbeit der ÖSW basiert dabei auf Freiwilligkeit und einer gemeinsamen Abstimmung der jeweiligen Projekte.
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