Goslar. Der Jugendhilfeausschuss benötigt sechs stimmberechtigte Mitglieder, die den im Landkreis Goslar wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angehören. Der Landkreis bittet in einer Pressemitteilung um qualifizierte Vorschläge.
Als Folge der Kommunalwahl 2021 müssen sämtliche politischen Gremien und Ausschüsse des Landkreises Goslar neugebildet werden. Mit Blick auf die Besetzung des Jugendhilfeausschusses gilt es einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Demnach gehören dem Ausschuss nicht nur die stimmberechtigen Mitglieder des Kreistages beziehungsweise den von diesen gewählten in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer an, sondern es bedarf noch der Wahl weiterer sechs stimmberechtigter Mitglieder, die den im Landkreis wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angehören. Für die Besetzung dieser Ausschusssitze benötigt der Landkreis nun qualifizierte Vorschläge. Die Wahl der zusätzlichen Mitglieder obliegt schließlich dem Kreistag.
Vorschläge bis 22. Oktober möglich
Darüber hinaus ist der Jugendhilfeausschuss entweder mit einer Elternvertretung oder einem Erzieher/einer Erzieherin aus einer Kindertagesstätte zu besetzen sowie einem Vertreter, der die Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher im Blick hat. Beide Mitglieder haben jedoch nur eine beratende Stimme. Vor diesem Hintergrund fordert der Landkreis nun alle in Betracht kommenden Personen, Organisationen, Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf, bis Freitag 22. Oktober 2021, entsprechende Vorschläge für die Wahl der genannten stimmberechtigten respektive beratenden Mitglieder zu unterbreiten. Die Vorschläge nimmt Herr Pascal von Cisewski per E-Mail an Pascal.vonCisewski@landkreis-goslar.de entgegen. Für Rückfragen stehe er auch telefonisch unter der Rufnummer 05321 76-502 zur Verfügung.
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