Goslar. Am Donnerstag haben in Niedersachsen die Schulferien angefangen. Viele Familien wagen sich dann auch in ferne Länder. Damit es bei der Rückkehr nicht zu bösen Überraschungen kommt, informiert das Hauptzollamt Braunschweig, dem auch das Zollamt Goslar untergeordnet ist, über Reisefreimengen und mögliche Einfuhrverbote.
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind nur die mitgebrachten Waren abgabenfrei, die für private Zwecke und innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen eingeführt werden: Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren) – 200 Zigaretten oder – 100 Zigarillos oder – 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder – eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Einen Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % (nur für Personen ab 17 Jahren) oder – zwei Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder – eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und – vier Liter nicht schäumende Weine und – 16 Liter Bier. Medikamente dürfen in der Menge mitgenommen werden, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen. Andere Waren dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro mitgenommen werden. Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff reist, bei dem liegt dieser Wert sogar bei 430 Euro. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 175 Euro, unabhängig vom Reiseweg, einführen.
Und innerhalb der EU?
Doch auch bei Einreisen aus Mitgliedsstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind innerhalb der EU Einfuhren zollfrei möglich, für nationale Abgaben gelten jedoch unter Umständen besondere Regelungen (Beispiel: Einfuhren von den Kanarischen Inseln). Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme dieser Tiere und Pflanzen sowie Waren, wird die Artenvielfalt bedroht. Der Zoll weist ausdrücklich daraufhin, sich nicht an diesen Geschäften zu beteiligen, es drohen empfindliche Strafen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind, erfahren Sie hier.
Verbote und Beschränkungen
Nachgeahmte oder gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung sind Ausnahmeregelungen zu beachten: Sie befördern die Kleidungsstücke als Reisender in Ihrem persönlichen Gepäck. Die Stücke dienen Ihren privaten und nicht geschäftlichen Zwecken? Dann dürfen sie mit. Übrigens: Wenn Sie die Außengrenze der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise stets schriftlich anmelden.
Lassen Sie sich nichts unterschieben
Der Zoll warnt außerdem alle Urlauber, vor Drogenhändlern und Schmugglern. Diese würden viele Tricks beherrschen, deshalb wird dazu geraten, dass eigene Reisegepäck immer im Auge zu behalten. Sonst könnten Schmuggler unbemerkt illegale Waren in Ihrem Gepäck verstecken. Auch bei günstig angebotenen Autoreparaturen oder Ölwechseln sollte man Vorsicht walten lassen. Touristenfahrzeuge werden bei dieser Gelegenheit präpariert, so die Zöllner. Zudem solle man auch keine Briefe, Päckchen oder kleinere Gepäckstücke mit nach Deutschland nehmen, sollte man darum gebeten werden.
Weitere Infos gibt es hier. Als zusätzliche Informationsquelle hat der Zoll eine Smartphone-App veröffentlicht. Die App trägt den Namen „Zoll und Reise“. Sie bietet einen Überblick rund das Thema und benötigt keine Internetverbindung um zu funktionieren.
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