Goslar/Bad Harzburg. Eine lange Liste verschiedener Straftaten nach dem Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Sozialgesetzbuch, das Schwarzarbeitsgesetz und das Steuergesetz sind das Ergebnis der gewerblichen Überprüfung einer Bad Harzburger Gaststätte in der vergangenen Woche.
Mit Unterstützung des Finanzamtes, des Zolls sowie des Polizeikommissariats Bad Harzburg führten die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz des Landkreises Goslar die sogenannte Nachschau durch. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, sich nach Erteilung einer Gewerbeerlaubnis vor Ort einen Eindruck von den herrschenden Zuständen und der Einhaltung der zu erfüllenden Auflagen zu machen. Im konkreten Fall kamen die Kontrolleure zu der Erkenntnis, dass in diesem Betrieb vieles nicht nach Recht und Gesetz abläuft.
Die Betreiber haben mit empfindlichen Strafen, hohen Bußgeldern und der Untersagung einer weiteren gewerblichen Nutzung zu rechnen.
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