Goslar. Bei mobilen Kontrollen im Landkreis Goslar stellte die Polizei am Montag vier E-Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen fest. Ein weiterer E-Roller-Fahrer stand unter Einfluss berauschender Mittel. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
Den Fahrern im Alter zwischen 14 und 32 Jahren, deren Versicherungsschutz abgelaufen war, wurde die Weiterfahrt untersagt und jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Hohe Kosten im Schadensfall
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ohne gültiges Versicherungskennzeichen auch kein Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Unfalls können auf die Fahrerin oder den Fahrer unter Umständen hohe Kosten für eine Schadensregulierung zukommen. Der Versicherungspflicht gilt unter anderen für Mopeds, Mofas sowie der E-Roller. Stichtag ist in jedem Jahr der 1. März.
Dem 26-jährigen Goslarer, der seinen E-Roller unter BTM-Einfluss geführt hatte, wurde eine Blutprobe entnommen, und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.