Goslar. Die Polizei bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zu Bürgerwehren, die sich offenbar im Landkreis Goslar bilden. Auch regionalGoslar.de berichtete bereits davon. Die Polizei Goslar gibt daher einige Hinweise zu den Gruppen.
Der Polizei wurde im Zusammenhang mit der "Bürgerwehr Landkreis Goslar" nun bekannt, dass offenbar zwei Mitglieder dieser "Bürgerwehr" aufgrund eines Facebookhinweises bei einer Geschäftsfrau vorstellig geworden waren, um selbst "Ermittlungen" zu einem angeblich in der Vergangenheit liegenden Vorfall durchzuführen. Laut besagtem Eintrag soll eine Geschäftsfrau aus Langelsheim einem 7-jährigen Jungen ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser Verletzungen davon trug und seither Angst habe. Um diesen Personen der "Bürgerwehr" gegenüber deutlich zu machen, dass an diesen Vorwürfen nichts dran sei, wurden durch die Geschäftsfrau den Personen der Bürgerwehr sogar schriftliche Unterlagen zur Entlastung zur Verfügung gestellt. Die Polizei hat nach Bekanntwerden des Sachverhalts eine Person dieser Bürgerwehr ermittelt, ein Verfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Idee einer gegenseitigen aufmerksamen Nachbarschaft, die sich im Alltag unterstützt und aufeinander Acht gibt ist ausdrücklich zu unterstützen. Aber eine klare Abgrenzung findet dann statt, wenn es beteiligten Personen offensichtlich nicht um Hilfeleistungen oder Unterstützungshandlungen geht, sondern vielmehr darum, bestimmte Bevölkerungsgruppen und speziell Flüchtlinge zu diskreditieren, zu verunglimpfen oder als "Hilfssheriffs" aufzutreten. Das Gewaltmonopol liegt alleinig beim Staat, und das aus guten Gründen. Wir verfügen über eine gut ausgebildete und professionelle Polizei, die konsequent einschreitet und die auch da ist, wenn die Bevölkerung sie braucht. Was uns als Polizei unterstützt, sind aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die verdächtige Feststellungen melden und sich bei Straftaten als Zeugen zur Verfügung stellen, sich aber selbst nicht in Gefahr bringen.
Jeder Bürger hat allerdings sogenannte "Jedermanns-Rechte", das heißt, einen Täter, der auf frischer Tat ertappt wird, vorläufig festzuhalten.Wir bitten Sie daher, beim möglichen Beobachten solch einer Bürgerwehr, umgehend über Notruf 110 die Polizei zu verständigen, keine Angaben zu Fragen zu machen oder sogar Zutritte zu Ihrer Wohnung zuzulassen und Unterlagen herausgeben.
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