Polizei warnt vor Betrug mit kostenpflichtigen Online-Branchenbüchern

Die Täter setzen darauf, dass die Opfer das "Kleingedruckte" nicht lesen. Diese schließen dann ungewollt einen Vertrag ab.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Für Gewerbetreibende ist der Eintrag in einschlägige Branchenverzeichnisse oft ein Muss. Es gibt allerdings viele Trittbrettfahrer, die mit versteckten und überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannten Portalen den Unternehmen das Geld aus der Tasche ziehen. Davor warnt die Polizei in einer Pressemitteilung.


In den vergangenen Wochen seien im hiesigen Raum wieder vermehrt Gewerbetreibende unaufgefordert von unterschiedlichen Serviceunternehmen angeschrieben und aufgefordert worden, die eingetragenen Firmendaten zu überprüfen und das Formular anschließend unterschrieben per Fax zurückzusenden. Der grobe Überblick lasse vermuten, es würde sich nur um die Bestätigung der Angaben des meist bereits bestehenden Eintrags in einem Branchenbuch drehen. Erst beim Lesen des "Kleingedruckten" falle auf, dass es sich bei dem Formular um einen Leistungsantrag für einen kostenpflichtigen Online-Branchenbucheintrag handelt.

Ungewollt Vertrag abgeschlossen


In der Hektik des Tagesgeschäfts würden die im Anschreiben erbetenen Auskünfte auf die Schnelle nicht selten erteilt oder korrigiert und an den Anbieter zurückgesandt. Dabei komme erst durch diese Handlung des Unternehmers ein Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter zustande. Betroffene bemerkten erst bei Erhalt der Rechnung, dass sie einen neuen Vertrag, der im konkreten Fall eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und eine jährliche Eintragungsgebühr von 899 Euro betragen sollte, abgeschlossen haben.

Stutzig machen sollte einen bereits die Telefonnummer, an die man das Formular zurückfaxen soll, so die Polizei. In der Regel fangen diese mit einer Länderkennzahl außerhalb Deutschlands an, so zum Beispiel mit 0044 für eine Telefonnummer im Vereinigten Königreich oder 0041 für eine in der Schweiz. Das Polizei Goslar rät daher: "Lesen Sie sich derartige Anschreiben sorgfältig durch. Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens. Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle."


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