Polizeikontrolle im Harz - LKW viel zu schnell unterwegs


Am Freitag führte die Polizei Kontrollen im Harz durch. Dabei wurden drei LKW auffällig. Symbolfoto: Anke Donner
Am Freitag führte die Polizei Kontrollen im Harz durch. Dabei wurden drei LKW auffällig. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Landkreis. Am heutigen Freitag kontrollierten Beamte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar drei Lkw, die auf der B 4 zwischen Torfhaus und Bad Harzburg unterwegs waren. Alle drei kontrollierten Fahrer verstießen gegen Rechtsvorschriften.


Von allen drei Lkw-Fahrern wurden die angeordneten Geschwindigkeiten überschritten. Auf der überwachten Gefällstrecke dürfen Lkw über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zum Teil nur 20 Stundenkilometer schnell fahren. Hier musste bei einem der Lkw-Fahrer nach Auslesen des digitalen Kontrollgerätes ein Maximalwert von 81 Kilometer pro Stunden festgestellt werden. Nach Abzug eines Toleranzwertes war dieser dann 55 km/h schneller als der erlaubte Wert unterwegs.  Auf diesen Fahrer kommt neben zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg auch ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße in Höhe von 440 Euro zu.

Ruhezeiten nicht eingehalten


Des weiteren mussten bei dem Fahrer noch drei Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. In diesen Fällen werden Anzeigen gegen den Fahrer und den Unternehmer gefertigt. Ein weiterer Lkw-Fahrer verstieß innerhalb des Kontrollzeitraumes von 28 Tagen 12 Mal gegen Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten. In diesem Fall wurde die wöchentliche Ruhezeit zum Teil um mehr als fünf Stunden verkürzt und ununterbrochene Lenkzeiten bis 90 Minuten überschritten. In der Summe werden hier auf den Fahrer, der zudem auch die Geschwindigkeit um 22 Kilometer pro Stunde überschritt, empfindliche Geldbußen zukommen. Auf seinen Unternehmer werden, da die Geldbußen für die Unternehmer in aller Regel verdoppelt werden, Kosten von mehreren hundert Euro zukommen. Der dritte Lkw-Fahrer hatte seine Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert und er transportierte Abfallelemente, für deren Transport er keine Genehmigung besaß. Hier erfolgte eine Abladung des Transportgutes und eine Sicherung der restlichen Ladung.


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