Goslar. Nach vielen konstruktiven Gesprächen haben sich das Gesundheitsamt des Landkreises, die Stadt Goslar und der Veranstalter STUDIO D4 darauf verständigt, dass die Zugangsbeschränkungen für das Roland Kaiser Konzert am 3. September auf dem Osterfeld in Goslar um einige, wenige Sonderregelungen erweitert werden. Die 2G-Regel bleibt bestehen, es werden jedoch Regelungen für jene getroffen, die aus verschiedenen Gründen noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten.
So dürfen neben vollständig Geimpften und Genesenen nun auch Personen teilnehmen, denen es bisher aus gesundheitlichen oder Gründen des Alters unmöglich war, ein Impfangebot zu erhalten. Die gesundheitlichen Gründe müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Ebenfalls teilnehmen dürfen nun auch Kinder und Jugendliche, die bislang nicht geimpft werden dürfen, respektive noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten. Jedoch ist auch hier für alle Teilnehmenden, die älter als sechs Jahre sind, eine Negativ-Testung entsprechend der geltenden Verordnungslage vorzulegen.
Für die Konzertbesucher, die aufgrund der getroffenen Sonderregelung nur mit einem Negativ-Test auf das Konzertgelände kommen, greifen strengere Hygieneauflagen. So gilt für diese Gruppe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Wer sich nun noch dazu entscheiden sollte, das Konzert besuchen zu wollen, hat noch bis zum 31. August Zeit sein Ticket umzubuchen oder Tickets zu erwerben. Weitere Infos zum Ticketing gibt es auf der Website des Veranstalters.
Roland Kaiser in Goslar: Einigung zu Sonderregelungen für Ungeimpfte erzielt
Die 3G-Regel bleibt, jedoch können Ungeimpfte mit medizinischer Begründung, sowie Kinder und Jugendliche nun auch am Konzert teilnehmen.
Roland Kaiser spielt am 3. September in Goslar. | Foto: Steffen Schmid