Goslar. Zum Jahresende laufen die Ruhefristen auf Goslarer Friedhöfen teilweise ab. Reihengrabfelder werden dann zur Wiederverwendung eingeebnet. So regelt es die Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Goslar. Nur bei Familiengrabstellen ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Berechtigten werden in dem Fall schriftlich benachrichtigt. Dies teilt die Stadt mit.
Betroffen sind alle Familiengrabstellen auf dem Friedhof an der Hildesheimer Straße mit Nutzungsrecht bis 31. Dezember 2018 sowie alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2004 belegt wurden. Auf den Friedhöfen Feldstraße, Oker und Jerstedt gilt der Fristablauf für die Erdreihengräber, die vor 1989, und alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2004 belegt wurden, sowie für alle Familiengräber mit einer Nutzungszeit bis Ende dieses Jahres. Auf dem Friedhof Hahnenklee sind davon lediglich die Familiengrabstellen berührt, deren Nutzungsrecht am 31. Dezember ausläuft.
Die Stadt Goslar bittet darum, Grabsteine oder -anlagen der betroffenen Grabfelder bis zum 31. Januar 2019 zu entfernen. Danach müssen sie von der Stadt abgeräumt werden. Für Familiengrabstellen können bis zu diesem Datum Anträge auf Verlängerung beim Betriebshof Goslar gestellt werden, Feldstraße 52, 38640 Goslar. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Rufnummer 05321/3941-11.
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