Kreistag beschließt Finanzhilfen für Opfer von Naturkatastrophen

Damit sollen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Goslar im Falle einer Naturkatastrophe künftig von schnellen finanziellen Hilfen profitieren.

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Die Bergstraße in Goslar beim Hochwasser 2017.
Die Bergstraße in Goslar beim Hochwasser 2017. | Foto: Frederick Becker

Goslar. Der Kreistag Goslar hat in seiner Sitzung am heutigen Montag einstimmig eine neue Zuwendungsrichtlinie beschlossen. Über die Richtlinie soll künftig geregelt werden, wann und wie Kommunen und ihren Einwohnern finanzielle Hilfen bei Naturkatastrophen leisten können. Politik und Verwaltung möchten so ein System etablieren, um Betroffenen von Naturereignissen schnell und unbürokratisch helfen zu können.


In den vergangenen Jahren war der Landkreis Goslar vermehrt von witterungsbedingten Schadensereignissen betroffen, durch welche sowohl Privatvermögen, als auch kommunale Infrastruktur in erheblichem Maße geschädigt wurden. Besonders die Hochwasserkatastrophe im Juli 2017 traf den Landkreis Goslar mit voller Wucht. In solchen Fällen seien auch schon in der Vergangenheit spontan und individuell finanzielle Hilfen organisiert worden, erklärt die Kreisverwaltung. Da aber auch in Zukunft aufgrund des Klimawandels mit einem verstärkten Aufkommen derartiger Ereignisse zu rechnen sei, wurde nun eine "Zuwendungsrichtlinie Naturkatastrophen" beschlossen. Im Detail bedeute dies, dass der Landkreis Goslar finanzielle Soforthilfen zur Beseitigung von Schäden gewährleistet, die durch Naturkatastrophen im Landkreis Goslar entstanden sind. In der Richtlinie wird sodann geregelt, wann, wer und in welcher Höhe Anspruch auf die Hilfe hat.

Hilfe nach eigenem Ermessen


Der Landkreis Goslar gewährt nach dieser Richtlinie finanzielle Soforthilfen ausschließlich an seine kreisangehörigen Kommunen. Diese würden dann die zur Verfügung gestellten Mittel nach eigenem Ermessen an ihre Einwohner verteilen. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des maßgeblichen Schadensereignisses beim Landkreis Goslar gestellt werden. Dazu werde auch vom Antragsteller erwartet, dass er Nachweise über die Schäden erbringt.


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