Goslar. Der Frühling naht, die Gartengestaltung rückt wieder in den Blickpunkt. Dabei sollten optimaler Weise Artenvielfalt und ein insektenfreundlicher Bewuchs berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Goslar darauf hin, dass großflächige Kiesflächen, sogenannte „Schottergärten“, baurechtlich unzulässig sind. Die Niedersächsische Bauordnung regelt für die unbebauten Grundstücksflächen, dass sie Grünflächen sein müssen. Kleinere Kiesflächen, etwa zur Beet-Einfassung, als Spritzschutz am Haus oder bei der Gartenteichgestaltung sind nicht zu beanstanden. Völlig mit Kies bedeckte Vorgärten hingegen sind nicht erlaubt; auch nicht, wenn sie eine Alibipflanzung haben. Das betont die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung.
„Wir haben bisher auf Aufklärung, Einsicht und Motivation bei den Gartenbesitzerinnen und -besitzern gesetzt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. Vergangenen Sommer haben im städtischen Wettbewerb „Gärten der biologischen Vielfalt“ etliche Goslarerinnen und Goslarer bewiesen, dass Artenvielfalt im eigenen Garten möglich, pflegeleicht und optisch schön ist. „Leider gibt es immer noch Menschen, die trotz des Verbots diese tristen Steinwüsten anlegen.“
Öde Steinwüsten in Grünfläche verwandeln
Die Stadtverwaltung werde nun verstärkt darauf achten, ob rechtswidrig Schottergärten angelegt würden, und intervenieren – bis hin zu Rückbauverpflichtung und Bußgeld. „Wer also einen Schottergarten angelegt hat, sollte das kommende Frühjahr nutzen und aus der öden Steinwüste eine schöne, abwechslungsreiche Grünfläche machen. Insekten, Vögel und andere Tiere werden es Ihnen danken“, sagt Dr. Oliver Junk und verweist für Inspiration und Anreize auf die Broschüre, die aus dem Wettbewerb 2020 hervorging: „Gärten der biologischen Vielfalt“. Die digitale Ausgabe gibt es zum Download.
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