Goslar. Das zweite Wochenende des Goslarer Schützenfestes verlief aus polizeilicher Sicht weitestgehend ruhig. Jedoch waren einzelne, meist alkoholbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Dies teilte die Polizei mit.
So kam ein mit mehr als 2 Promille stark alkoholisierter 20-jähriger Besucher aus Bad Harzburg einem Hausverbot durch das Sicherheitspersonal nicht nach und wurde schließlich zusätzlich von der Polizei mit einem Platzverweis belegt. Da er diesem ebenfalls nicht nachkam, wurde er zur Durchsetzung und Ausnüchterung in Gewahrsam genommen und musste die Nacht in einer Zelle der Polizeidienststelle Goslar verbringen. Bis zu seiner Abholung am frühen Sonntag Morgen blieb er uneinsichtig und unkooperativ.
Auf dem Schützenplatz und im Nahbereich durchgeführte Jugendschutzkontrollen ergaben in erster Linie Verstöße gegen das Rauchverbot in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren. In einigen wenigen Fällen mussten Eltern ihre Kinder vom Schützenfest abholen.
Der Betreiber eines Fahrgeschäftes nahm es mit der Schließung seiner Attraktion nicht so genau und wurde durch die Polizei auf die durch die Stadt Goslar festgesetzte Zeit hingewiesen. Da er auch dieser Aufforderung nicht sofort nachkam, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.
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