Goslar. Kürzlich bekam der Hauptbahnhof in Hannover ein neues Überwachungssystem. Für 1,8 Millionen Euro wurden 160 neue Kameras installiert, um diesen öffentlichen Ort sicherer zu gestalten. regionalHeute.de fragte daher nach, ob auch im Landkreis Goslar von einer Videoüberwachung Gebrauch gemacht wird.
Rein rechtlich ist die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nur dann zulässig, wenn sie der Aufgabenerfüllung in einem öffentlichen staatlichen Raum dient. Eine Ausnahme besteht jedoch: Private dürfen diese auch zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen verwenden. Hier gilt immer abzuwägen, ob das berechtigte Interesse dem Persönlichkeitsrecht vorzuziehen ist. In jedem Fall muss die Videoüberwachung kenntlich gemacht werden. Demnach wäre diese Form der Überwachung unter den gegebenen Umständen für den Landkreis Goslar theoretisch möglich.
Deshalb wollte regionalHeute.de es genau wissen und fragte den Pressesprecher des Landkreises Goslar, Michael Weihrich, ob der Landkreis auch von diesen Mitteln der Überwachung Gebrauch macht.
An vier Orten gibt es Videoüberwachung
Herr Weihrich, gibt es im Landkreis eine öffentliche Videoüberwachung?
Beim Landkreis Goslar gibt es an vier Örtlichkeiten eine Videoüberwachung. Für jede gibt es eine sogenannte Verfahrensbeschreibung nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz, in der geregelt und beschrieben ist, zu welchem Zweck die Überwachung erfolgt, mit welchem technischen System die Überwachung erfolgt, wer Zugriff auf die Daten hat und wie lange die Daten gegebenenfalls gespeichert werden.
Wie viele Geräte gibt es denn und wo befinden sich diese?
Es gibt derzeit vier Überwachungssysteme: Einlasskontrollen ohne Aufzeichnung, also reine Überwachung in Echtzeit, je eine Kamera zur reinen Einlasskontrolle in der Feuerwehrtechnischen Zentrale, im Katastrophenschutzraum und in der Einsatzleitstelle. Ein "richtiges" Kameraüberwachungssystem gibt es am Kassenautomaten für Ein- und Auszahlungen in der Klubgartenstraße 11. Dort gibt es eine Kamera am Automaten und zwei auf dem Flur.
Und wer kontrolliert diese Aufnahmen?
Die Kameras zur Einlasskontrolle werden aus der Natur der Sachen von den zu diesem Zeitpunkt in den entsprechenden Bereichen tätigen Mitarbeitern genutzt. Das Kameraaufzeichnungssystem am Kassenautomaten wird von der Systemverwaltung im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales sowie der Kassenverwaltung kontrolliert.
Wie lang werden diese Aufnahmen dann gespeichert?
Die Lichtbilder am Kassenautomaten direkt werden drei Tage gespeichert, die Filme der beiden Videokameras auf dem Flur beim Kassenautomaten mehrere Tage.