Goslar. Wie die Polizei berichtet, habe sich der Großteil der Bevölkerung in der Silvesternacht an die Vorgaben der aktuell gültigen Rechtsverordnungen gehalten.
Weiter berichtet die Polizei Goslar, dass man diversen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen sei. Das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in den entsprechenden Bereichen sei eingehalten worden und in den angrenzenden Bereichen wurden Feuerwerkskörper gezündet. Die Bevölkerung habe sich im Hinblick auf Personenanzahl und Abstandsregeln an die Vorgaben gehalten. Nur vereinzelt seien Verstöße festgestellt worden.
Zudem sei es kurz nach Mitternacht zu einer Körperverletzung gekommen. Hier warf ein 23-Jähriger einen sogenannten Polenböller an der Marienburger Straße in Richtung dreier Personen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Ein entsprechendes Strafverfahren sei eingeleitet worden.
Auch die Polizei im Oberharz berichtet von einem ruhigen Jahreswechsel. Die von der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld ausgewiesenen "Böllerverbote" wurden, ebenso wie die derzeit geltenden Corona-Regeln, weitestgehend eingehalten.
Das Polizeikommissariat Bad Harzburg berichtet ebenfalls, dass Silvester aus polizeilicher Sicht insgesamt eher ruhig verlaufen sei. Größtenteils sei sich an die geltenden, diesbezüglichen Rechtsverordnungen gehalten worden, nur vereinzelt sei es zu Einsätzen gekommen. Um 22.05 Uhr fühlte sich eine Beschwerdeführerin in einem Mehrfamilienhaus durch laute Musik in ihrer Ruhe gestört. Mit den betroffenen Parteien wurde ein vermittelndes Gespräch geführt.
Um 23.05 Uhr hatte eine Anwohnerin des Papenstiegs Sorge, weil dort von einer angetrunkenen Personengruppe Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollten. Die Gruppe konnte durch die Funkstreife jedoch nicht mehr angetroffen werden.
Gegen 21.25 Uhr fiel der Funkstreife in Bad Harzburg, Nordhäuser Str. ein 30-jähriger Kraftfahrer aus Goslar mit seinem PKW in auffälliger Fahrweise auf. Durchgeführte Tests in Richtung Drogenbeeinflussung ergab Anhaltspunkte für Amphetamineinnahme. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Betroffenen, der an diesem Tag Geburtstag hatte, wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
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