Goslar. Die Sporthallen des Landkreises Goslar werden zunächst bis zu den Osterferien nicht für den Vereinssport freigegeben. Auf diese Regelung hat sich der Landkreis mit dem Kreissportbund Goslar verständigt und dies am Dienstag mittgeteilt.
Beide Seiten betonen ausdrücklich, dass ihnen diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist. Christian Friedrich, Fachdienstleiter Schulorganisation und Sport beim Landkreis, erklärt: „Persönlich kann den Wunsch nach einem normalen Trainings- und Wettkampbetrieb nach fast zwölfmonatiger Pause sehr gut nachvollziehen.“ Friedrich und Volker Bäcker – 1. Vorsitzender des Kreissportbundes Goslar – sind sich aber einig, dass die aktuelle Verordnung zwar in bestimmten Fällen eine Öffnung der Sporthallen ermöglichen würde, die daran geknüpften Bedingungen würden eine Umsetzung in der Praxis aber sehr erschweren.
Die Verordnung sieht vor, dass eine sportliche Betätigung in Sporthallen für Einzelpersonen oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten wieder gestattet werden kann. Sofern der Inzidenzwert in der betreffenden Kommune in den letzten sieben Tagen unter 35 liegt, können auch bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten gemeinsam Sport treiben. Für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren ist es nach der Verordnung sogar zulässig, in nicht wechselnden Gruppen von bis zu 20 Kindern, zuzüglich zwei betreuender Personen, auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel der Sportausübung nachzugehen. Schwimmbäder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Dabei bleibt offen, wie mit Sportlerinnen und Sportlern umgegangen werden muss, die in einem Ort leben, der einen wesentlich höheren Inzidenzwert aufweist, als am Standort der Sporthalle. Der Vereinssport zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass viele Menschen aus unterschiedlichen Wohnorten zum Sport zusammenkommen. Bäcker begründet die Entscheidung, die Hallen vor Ostern nicht zu öffnen auch damit, dass nahezu täglich auf der Grundlage der Inzidenzwerte neu entschieden werden müsste, mit wie vielen Personen Sport erlaubt ist. „Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ohnehin weiterhin untersagt bleibt und dieser Tagesaktuellen Entscheidungen, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, so der 1. Vorsitzende des Kreissportbundes.
Beide Vertreter haben die Hoffnung, dass sich die Lage nach den Osterferien weiter entspannt und der Vereinssport wieder möglich wird.
Volker Bäcker betont, dass diese Entscheidung einvernehmlich getroffen wurde. Gleichwohl hat er den Landkreis Goslar darum gebeten, die Sporthallen im Gegenzug in den anstehenden Sommerferien für die Vereine freizugeben. Traditionell stehen diese in den Schulferien nicht zur Verfügung. „Sofern keine Baumaßnahmen oder anderweitige Sperrungen notwendig sind, werden wir diesen Wunsch wohlwollend prüfen“, zeigt sich Christian Friedrich vom Landkreis gesprächsbereit.
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