Goslar. Die Stadt Goslar hatte wie in den Vorjahren zum Schutz der Goslarer Altstadt bereits vorsorglich ein Abbrennverbot zum Jahreswechsel 2024 erlassen (regionalHeute.de berichtete). Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen dort wegen der besonderes Brandempfindlichkeit der Gebäude keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II, wie Kleinfeuerwerk, Raketen oder Knallkörper, abgebrannt werden. Wie die Stadt Goslar in einer Pressemeldung am heutigen Freitag mitteilt, gibt es weitere sensible Bereiche.
Aufgrund der Hochwassersituation über die Weihnachtsfeiertage wurden zum Schutz der Bevölkerung über das Stadtgebiet und die Ortsteile verteilt gut 1.000 Meter Beaverdämme als mobile Schutzdämme ausgelegt. Die Wettersituation zeigt sich weiterhin unbeständig, deshalb wird der verlegte Hochwasserschutz bis auf Weiteres nicht abgebaut.
Dämme nicht beschädigen
Zum Schutz der Dämme vor Feuerwerkskörpern deshalb die eindringliche Bitte der Stadtverwaltung: "Verzichten Sie in den Bereichen Burgweg und Okerturm – jeweils in Oker –, am Sportplatz in Vienenburg sowie an der Autobahnbrücke und der Siedlerstraße in Wiedelah zusätzlich auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – damit die mobilen Schutzdämme auch für künftige Unwetterlagen erneut eingesetzt werden können."
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