Goslar. Aufgrund der Dynamik des Corona-Infektionsgeschehens hat das Land Niedersachsen eine neue Verordnung erlassen und Warnstufe 1 ausgerufen. Damit gilt seit dem 24. November landesweit in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G- Regelung. Das bedeutet, Zutritt zu Innengastronomie, kulturellen Einrichtungen oder Veranstaltungen in Innenräumen bekommen nur Menschen, die eine Corona Genesung oder -Impfung nachweisen können. Das gilt nicht für Bereiche der Grundversorgung und Daseinsvorsorge. Die Stadtverwaltung Goslar bleibt entsprechend wie bisher für Bürger geöffnet, berichtet die Stadtverwaltung am Mittwoch.
Die 2G- und 3G- Regelung findet keine Anwendung. Allerdings gelten nach wie vor die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Beim Besuch der Stadtverwaltung gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Darüber hinaus werden über die Luca-App die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst.
Die Stadt Goslar bittet ihre Bürgerschaft jedoch eindringlich, ihre Anliegen möglichst online, telefonisch oder per E-Mail zu klären. Auf https://service.goslar.de werden bereits Onlinedienstleistungen angeboten. Persönlich sollte die Stadtverwaltung hingegen nur in wirklich nötigen Fällen aufgesucht werden. Sollte ein persönlicher Besuch notwendig sein, werden Bürgerinnen und Bürger zur Vermeidung von Wartezeiten gebeten, vorab Kontakt zur zuständigen Organisationseinheit aufzunehmen und Termine zu vereinbaren. Insbesondere das Bürgerbüro arbeitet weiterhin nur mit Terminen. Sie können online auf www.goslar.de vereinbart werden oder alternativ telefonisch unter der Rufnummer (05321) 704-115.
mehr News aus Goslar