Straßenverkehrsamt: Zwischen den Feiertagen nur Barzahlung möglich

Die Kunden werden jedoch gebeten, angesichts der gebotenen Kontaktreduzierungen bereits im Vorfeld zu überlegen, ob das Anliegen wirklich dringend ist oder auch nach dem sogenannten Lockdown erledigt werden kann.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass wegen Jahresabschlussarbeiten von Montag, 28. bis Mittwoch, 30. Dezember keine EC-Karten, sondern ausschließlich Barzahlung möglich ist. Darüber hinaus sind Zulassungs- als auch Führerscheinstelle trotz des Lockdowns weiterhin für sämtliche Kundenanliegen bei vorheriger telefonischer oder Online-Terminvergabe erreichbar. Die Kunden werden jedoch gebeten, angesichts der gebotenen Kontaktreduzierungen bereits im Vorfeld zu überlegen, ob das Anliegen wirklich dringend ist oder auch nach dem sogenannten Lockdown erledigt werden kann. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


In der Zulassungsstelle betreffe dies zum Beispiel Änderungen der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) bei Namensänderung oder Umzug innerhalb des Landkreises Goslar; dies gilt allerdings nicht, wenn die Betroffenen bereits schriftlich aufgefordert wurden, eine Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. In der Führerscheinstelle könne der Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein in vielen Fällen sicher geschoben werden.