Supermarkt-Räuber räumen Taten ein

von Robert Braumann


Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig begann am heutigen Montag die Verhandlung gegen die zwei Männer, die im Oktober und Dezember 2015 den Getränkemarkt eines Vienenburger Supermarktes überfallen haben sollen. Foto. Anke Donner
Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig begann am heutigen Montag die Verhandlung gegen die zwei Männer, die im Oktober und Dezember 2015 den Getränkemarkt eines Vienenburger Supermarktes überfallen haben sollen. Foto. Anke Donner | Foto: Anke Donner



Braunschweig/Vienenburg. Am Montag begann in Braunschweig der Prozess gegen zwei 21-jährige Angeklagte, ihnen wird vorgeworfen, zweimal einen Getränkemarkt in Vienenburg überfallen zu haben. Wie die Goslarsche Zeitung berichtet, haben beide die Taten eingeräumt. 

Geldmangel und ein durch Drogen benebelter Zustand seien für den Tatentschluss maßgeblich gewesen, so die Angeklagten laut Bericht. Für die Taten habe sich der eine Angeklagte eine Machete und eine Luftpistole besorgt. Nachdem sie mit einem Auto am 23. Oktober 2015 zum Getränkemarkt gefahren seien, hätten sie die Machete und die Luftpistole zwecks Einschüchterung der Mitarbeiter sichtbar in der Hand gehalten. Nach Betreten des Getränkemarkts seien die Angeklagten auf zwei Verkäuferinnen zugegangen und hätten von diesen verlangt, die Kasse zu öffnen. Auf die Aufforderung des einen Angeklagten, es handele sich um einen Überfall und die Kasse solle aufgemacht werden, hätten die Verkäuferinnen nicht reagiert. Schließlich habe der eine Angeklagte die Kasse mit der Machete aufgebrochen und die Angeklagten seien mit dem Bargeld in Höhe von 924,25 Euro geflüchtet. Am 14.Dezember 2015 hätten sich die Angeklagten zu einer weiteren Tat entschlossen (regionalHeute.de berichtete). Unter Mitführung einer Machete und einer Softair-Pistole seien die Angeklagten in einen Rewe-Markt in Vienenburg gegangen, um dort Geld aus der Kasse mitzunehmen. Der eine Angeklagte habe den beiden Mitarbeitern des Marktes zu verstehen gegeben, dass er die mitgeführte Softair-Pistole einsetzen würde. Der andere Angeklagte habe die Mitarbeiter aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Diese seien jedoch in den hinteren Marktbereich geflüchtet und hätten an- schließend einen Alarm ausgelöst. Die Angeklagten hätten nach Aufbrechen der Kasse mit Hilfe der Machete 620 Euro erbeutet. Das Urteil wird für den ersten August erwartet.


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