Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien erfolgt Schritt für Schritt


Die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien soll Schritt für Schritt erfolgen. Foto: Anke Donner
Die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien soll Schritt für Schritt erfolgen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Landkreis. Die europäischen Natura 2000-Richtlinien setzt die Verwaltung des Landkreises Goslar im Fall der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oker- und Eckertal“ in Kooperation mit dem Landkreis Wolfenbüttel Schritt für Schritt um. Dies teilte die Landkreisverwaltung am Dienstag mit. 

Nachdem die Beteiligung der Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen Ende Januar dieses Jahres abgeschlossen wurden, erfolgt nun die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs inklusive der Anhänge. Der Verordnungsentwurf kann bei beiden Landkreisen und den drei involvierten Gemeinden (Gemeinde Schladen-Werla sowie die Städte Bad Harzburg und Goslar) zu den üblichen Dienstzeiten für den Zeitraum von einem Monat eingesehen werden. Im Herbst 2016 werden sich die Kreistage Wolfenbüttel und Goslar mit der entsprechenden Beschlussfassung auseinandersetzen.Während das Eckertal bisher überwiegend ungeschützt ist, liegen im Okertal schon drei ausgewiesene Naturschutzgebiete (NSG). Die Naturschutzgebiete „Vienenburger Kiesteiche“ (vom 10. Oktober 1979) und „Okertal“ (vom 11. Mai 1982 inklusive der 1. Änderung vom 28. Dezember 1990) entsprechen jedoch noch nicht den Bestimmungen der Natura 2000-Richtlinien. Das Naturschutzgebiet „Okertal südlich Vienenburg“ wurde am 27. November 2007 durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits nach den Bestimmungen der Natura 2000-Richtlinien rechtlich gesichert und wird in dieser NSG-Verordnung „Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“ in der Übersichtskarte nur nachrichtlich dargestellt, und sie bleibt weiterhin gültig und eigenständig.


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