Bad Harzburg. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein Renault Twingo einer Verkehrskontrolle unterzogen, der besetzt mit zwei Personen im Gewerbegebiet parkte. Während der Befragung des Fahrers und des Beifahrers konnten bei beiden körperliche Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden.
Auf Vorhalt räumten die beiden 23jährigen Männer ein, zuvor sogenanntes Ecstasy genommen zu haben und zeigten sich mit einem Test einverstanden. Das Testergebnis war positiv mit einem Nachweis für Amphetamine beziehungsweise Metamphetamine. Bei dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und auf der Dienststelle durchgeführt. Gegen ihn wurde zusätzlich zur Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Strafverfahren wegen Fahrens unter dem Einfluss von BtM eingeleitet.
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