Goslar. Vom Frühjahr bis zur Frostperiode bieten blütenreiche Raine der heimischen Fauna (beispielsweise Insekten, Spinnen, Vögeln, Feldhase) einen wertvollen Lebensraum als Nahrungsquelle, Wohn- und Nistplatz, Schutz- und Rückzugsraum. Dieser Zeitraum zeigt bereits, dass Weg- und Feldraine für den Artenschutz ebenso wichtig sind wie Gehölze.
Weg- und Feldraine sind überwiegend mit Gras und krautigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen, welche innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen oder an diese angrenzen und auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet. Sie dienen in unserer Kulturlandschaft als Verbindungselemente und sind daher nicht nur Lebensraum für Fauna und Flora, sondern prägen auch das Landschaftsbild und sind in unserer alltäglichen Umgebung ein Naturerleben.
Feld- und Wegraine sollten nur abschnittsweise gemäht werden
Voraussetzung für möglichst blütenreiche Raine ist eine ökologisch angepasste extensive Pflege durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Dünger, Befahren mit schwerem Gerät, jährlich mehrfacher Mahd, Häckseln oder Abpflügen. Je nach Standort reicht eine ein- bis zweischürige Mahd, wobei die erste Mahd zum Schutz der Vogelbruten nicht vor Mitte Juli und die zweite oder einzige Mahd möglichst spät im Jahr Ende September/Anfang Oktober stattfinden sollte. Dabei sollten Feld- und Wegraine nur abschnittsweise (zum Beispiel nur eine Wegseite) oder nur zum Teil in ihrer Breite gemäht werden. Ein Teil der Flächen sollte bis zum nächsten Jahr stehen bleiben. So geht nicht schlagartig die gesamte Fläche verloren und es bleiben Nahrung sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeiten für Tiere bestehen und die Samenreife der Pflanzen wird ermöglicht.
Neben den Weg- und Feldrainen bereichern auch Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölze die Kulturlandschaft und unterstützen die Artenvielfalt und den Biotopverbund. Während Gehölze nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, gibt es eine solche Regelung für Feld- und Wegraine nicht. Dennoch ist es aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar wünschenswert, diese über den gesamten Zeitraum und nicht nur während der Brut- und Setzzeit, 1. März bis 15. Juli, stehen zu lassen.