Goslar. Seit Beginn der Pandemie im März vergangenen Jahres habe sich immer wieder gezeigt, dass sich die Inzidenzzahlen der Stadt und die des Robert-Koch-Instituts (RKI) mitunter deutlich unterscheiden. Am vergangenen Sonntag beispielsweise wies das Dashboard des RKI für den Landkreis Goslar eine Inzidenz von 78 aus, während das Gesundheitsamt bei der eigens berechneten Zahl bereits auf 103 kam. Die Diskrepanz ließ sich auch trotz intensiver Recherchen nicht aufklären. Landrat Thomas Brych zeigt sich in einer Pressemitteilung des Landkreises Goslar verärgert über die unerklärlichen Differenzen.
Solche Differenzen im veröffentlichten Zahlenwerk, das weiß auch Goslars Landrat Thomas Brych, schaffen natürlich wenig Vertrauen in staatliches Handeln. „Die zum Teil deutlichen Unterschiede bei den veröffentlichten Inzidenzwerten sind ausgesprochen unbefriedigend, auch ich habe mich darüber sehr geärgert. Vor allem deshalb, weil die Zahlen des RKI nun maßgeblich für das Auslösen der sogenannten Bundesnotbremse gemäß dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind. Weist das RKI über einen Zeitraum von mehr als drei Tagen eine Inzidenz von über 100 aus, so müssen beispielsweise nächtliche Ausgangssperren verhängt und die Kontaktbeschränkungen verschärft werden. Da wäre es schon wirklich hilfreich, wenn die Veröffentlichungen zum Infektionsgeschehen Behörden übergreifend zumindest weitestgehend kongruent wären“, sagt der Chef der Goslarer Kreisverwaltung.
Landkreis veröffentlicht künftig zwei Zahlen
Weil jedoch auch für die Zukunft nicht sichergestellt werden kann, dass die Zahlen der Goslarer Kreisverwaltung und des RKI immer übereinstimmen, wird auf dem Corona-Dashboard des Landkreises neben der vom Gesundheitsamt berechneten Inzidenz spätestens ab Donnerstag auch der jeweilige Wert der Bundesbehörde veröffentlicht.
„Wir sind der Überzeugung, dass die von uns berechnete Inzidenz der aktuellste Wert ist und somit auch das Infektionsgeschehen am besten abbildet, für die bessere Orientierung haben wir uns jedoch dazu entschieden, nun auch den Wert des RKI an prominenter Stelle aufzuführen“, erläutert Landrat Brych.
Die bundesweite Notbremse, die durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eingeführt wurde, greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die Schwelle von 100 überschreitet. Die verschärften Maßnahmen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegt. Maßgeblich für die Einleitung beziehungsweise Aufhebung der Regelungen sind die vom RKI veröffentlichten Zahlen.
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