Urlaub für alle: Oberverwaltungsgericht kippt „Landeskinderregelung“

Ab sofort können auch wieder Personen, die nicht in Niedersachsen wohnen, in Niedersachsen Urlaub machen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Gastgeber aus dem Landkreis Goslar dürfen ab sofort auch wieder Urlauber aus anderen Bundesländern beherbergen. Das Niedersächsische Oberveraltungsgericht hat die so genannte „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Der 13. Senat ist damit einem Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen gefolgt, der ab dem 22. Mai einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum antreten will, und sich gegen das Verbot aus der Corona-Verordnung gewandt hatte. Das Land Niedersachsen hatte mit dieser Vorschrift geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.

"Keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme"


Laut Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts sei dies jedoch keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar. Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, das heißt, die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten.

Das Land Niedersachsen akzeptiert die Entscheidung. In einer Stellungnahme des Sozialministeriums heißt es, dass man dies selbstverständlich respektiere. Die entsprechende Regelung sei damit obsolet und werde bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung gestrichen. Damit könnten nun bereits zu Pfingsten auch Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen das Wochenende verbringen oder länger Urlaub machen.

"Hauptsaison im Sommer nicht gefährden"


"Wir wünschen allen Gästen in Niedersachsen gute Erholung, bitten Sie aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten: Es ist weiterhin ein Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich nötig, Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Wir hoffen, dass alle Beteiligten weiterhin vorsichtig sind und die Inzidenzen nicht ansteigen, sondern weiter sinken – denn ein zentrales Ziel der Landesregierung war und ist die Hauptsaison im Sommer nicht zu gefährden – für die Gäste und für die Tourismuswirtschaft", so die Landesregierung.


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