Goslar. Der Aufenthalt in Zweitwohnungen zur "kurzfristigen" touristischen Nutzung ist ab sofort wieder möglich. Der Landkreis legt hierfür eine Untergrenze von vier Übernachtungen fest. Einreisende aus dem Ausland müssten ihren Urlaub in der Kaiserstadt jedoch in Quarantäne verbringen. Dies gibt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung bekannt.
"Zweitwohnungsbesitzer, die aus dem Ausland anreisen, müssen sich nach Ankunft in ihrem Domizil in zweiwöchige häusliche Isolation begeben. Das hat eine Nachfrage des Landkreises beim Land ergeben", erklärt Landkreissprecher Maximilian Strache. Demnach müssten sich ausländische Touristen nach Ankunft beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die zuständigen Ordnungsämter sowie die Polizei seien entsprechend über das Vorgehen informiert worden.
Urlaub in Quarantäne - Zweitwohnungsbesitzer aus dem Ausland haben das Nachsehen
Einreisende aus dem Ausland, die ihre Zweitwohnung im Landkreis Goslar nutzen möchten, müssen sich nach Ankunft in zweiwöchtige häusliche Quarantäne begeben.
Für Zweitwohnungsbesitzer aus dem Ausland könnte ein Urlaub in Goslar ziemlich unbefriedigend werden. (Symbolbild) | Foto: Pixabay