Verbotszone - Hier darf Silvester nicht geböllert werden

Feuerwerk ist auch zum Jahreswechsel 2023 in der Altstadt verboten. Das Verbot gilt ebenso an Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen in den Ortsteilen.

Die Verbotszone umfasst die Goslarer Altstadt.
Die Verbotszone umfasst die Goslarer Altstadt. | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Die Stadt Goslar erlässt wie in den Vorjahren zum Schutz der Goslarer Altstadt vorsorglich ein Abbrennverbot. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen wegen der besonderes Brandempfindlichkeit der Gebäude keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II, wie Kleinfeuerwerk, Raketen oder Knallkörper, abgebrannt werden. Das teilt die Stadt Goslar in einer Pressemeldung mit.



Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt. Das Verbot erstreckt sich außerdem auf die Kreuzungsbereiche Nonnenweg/Claustorwall und Clausthaler Straße / Bergstraße / Rammelsberger Straße sowie Okerstraße / Reiseckenweg / Köppelsbleek.


Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Abs. 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.

Harte Strafen drohen


Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Service-Center, Charley-Jacob- Straße 3, nachzulesen.


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