Verein beklagt mangelnde Entlastung bei Betriebsrenten


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Goslar. Im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Vorlage des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ nimmt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in einer Pressemitteilung Stellung. Der Verein beklagt, dass es keine Wirksame Entlastung für Betriebsrentner und Direktversicherte gebe.


Martha Gollert, die Vorsitzende der Regionalgruppe Harz wies darauf hin, dass der DVG - wie auch der VdK - monierten, dass Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge seien. Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssen. Der DVG fordere, dass zumindest der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden solle, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien. Der Freibetrag solle auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf.

Lediglich ein erster Schritt


Nach Einschätzung der Betroffenen, so Martha Gollert, sei der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von einer unangemessenen und unverhältnismäßigen Belastung durch Beiträge in der GKV zu entlasten. Wie die Begründung des Gesetzesentwurfs aber deutlich mache, bezwecke das Gesetz ausdrücklich nur, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen. Er sei aber nicht in der Lage, die große Ungleichbehandlung in der Beitragslast von Renten der bAV in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu beheben. Daher müsse der Kampf gegen das Unrecht der Doppelverbeitragung fortgeführt werden, so Martha Gollert abschließend.


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