Goslar. Am gestrigen Montag führte die Polizei eine große Verkehrskontrolle im Stadtgebiet von Goslar durch.
Es wurden fünf Personen festgestellt, die gegen die Gurtpflicht verstießen. In einem Fall war auch das im Auto befindliche Kind nicht ausreichend gesichert. Dies teilte die Polizei mit.
Wenn der vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht genutzt wird, ist ein Verwarngeld von 30 Euro zu entrichten. In einem Fall wurde ein Pannenhilfsfahrzeug aus dem lüneburger Bereich kontrolliert.
Der Fahrer, ein 31 Jahre alter Mann aus Uelzen, hatte zunächst die Ausrede, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Eine im Rahmen der Kontrolle erfolgte Überprüfung ergab jedoch, dass er seine Fahrerlaubnis bereits einige Jahre zuvor wegen Drogenkonsums hatte abgeben müssen. Eine Neubeantragung von ihm war bereits erfolgt und die medizinisch-psychologische Untersuchung hatte er auch schon bestanden. Zu einer erneuten Erteilung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinstelle war es jedoch noch nicht gekommen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen seinen Chef als Halter des Fahrzeugs, wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, weil er einer Person, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrzeug überlassen hat.
Bei einem 44-jährigen Rumänen, der einen Kleintransporter führte, stellte der kontrollierende Beamte eine nicht ausreichende Ladungssicherung fest. Auf dem Dachträger waren eine Vielzahl von Holzlatten transportiert worden. Eine Nachsicherung war aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Im Rahmen der Kontrolle wurde noch festgestellt, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl ausstand. Gegen die Zahlung des haftbefreienden Betrages von circa 120 Euro, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
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