Goslar. Seit rund drei Monaten sorgen Wildschweine für verwüstete Grundstücke im Kurort Hahnenklee-Bockswiese. Die Stadt Goslar hat nun eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Wildschweinpopulation in den beiden Ortsteilen erlassen. Darüber informiert die Stadt Goslar in einer Pressemeldung.
In der Allgemeinverfügung sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Wildschweine geregelt: Wildschweine dürfen nicht gefüttert werden. Als Füttern gelten auch das Auslegen oder Anbieten von Futter in sonstiger Weise. Futter für andere Tiere ist so auszulegen, dass es von Wildschweinen nicht erreicht werden kann.
Regeln für den Abfall
Abfallbehälter sind auf den Grundstücken so zu lagern, dass ein Umstoßen durch Wildschweine wirksam verhindert wird und diese nicht an den Inhalt gelangen. Das Bereitstellen von Abfallbehältern und -säcken zum Zwecke der Abfuhr darf erst am Abfuhrtag ab 6 Uhr erfolgen. Kompostplätze auf Grundstücken sind so zu sichern, dass Wildschweine sie nicht erreichen können.
Bußgeld droht
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite www.goslar.de unter Bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Service-Center, Charley-Jacob-Straße 3, nachzulesen.