Goslar. Im Vorfeld der Sommerferien ist es sinnvoll, einen Blick auf die Gültigkeit des eigenen Personalausweises zu werfen. Das Bürgerbüro der Stadt Goslar weist darauf hin, dass jeder/jede Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses sein muss.
Die Stadt ist verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, sollte der alte Ausweis bei der Beantragung eines neuen Personalausweises bereits abgelaufen sein. Daher unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises kommen Sie bitte persönlich mit dem alten Ausweis, einem neuen biometrischen Lichtbild von Ihnen, den notwendigen Gebühren und ggf. Ihrem Familienstammbuch in das Bürgerbüro in Goslar oder in das Bürgerbüro in Vienenburg. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Bürgerbüro Goslar: Montag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr und Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr.
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