Langelsheim. Die Wählergemeinschaft Langelsheim hat die PPM Pure Metals GmbH besucht. Am Standort in Astfeld empfing Technik-Geschäftsführer, Herr Dr.-Ing. Kammer, die Besucher. Das teilt die Wählergemeinschaft Langelsheim mit.
In einem Vortrag stellte er den Mitgliedern der Wählergemeinschaft seine Firma vor: Die Produktion und die Raffination hochreiner Metalle und entsprechender Verbindungen habe eine sehr lange Tradition bei PPM Pure Metals. Das Unternehmen sehe sich als Teil einer Firmengeschichte, die am historischen Standort der “Herzog Juliushütte” ihren Anfang nahm. Bereits ab 1575 sei dort das Blei und Zink der umliegenden, jetzt stillgelegten, Bergwerke verhüttet worden. PPM, in ihren früheren Tagen eine Produktionseinheit der Preussag AG, wurde als eigenständiges Unternehmen 1986 gegründet und ist seit 1988 Teil der heutigen Recylex S.A., damals Metaleurop S.A. Diese entstand aus dem Zusammenschluss der Nicht-Eisen-Metallaktivitäten der Peñarroya S.A. und Preussag AG. Aufgrund der modernen Prozesse und der hochreinen Produkte, die hauptsächlich der Elektronik- und Opto-Elektronikindustrie angeboten werden, hat PPM sich von einem alten Hütten- zu einem modernen Produktionsstandort verändert. Das hochspezialisiertes Produktprogramm umfasst hochreine Metalle (bis zur 7N5-Qualität) und Verbindungen der Metalle Antimon, Arsen, Cadmium, Kupfer, Gallium, Germanium, Indium, Blei, Tellur und Zinn.
Die PPM betreibt Produktions- und Recyclinganlagen an den Standorten in Langelsheim und in Osterwieck und ist auch Ausbildungsbetrieb. Die ultrareinen Produkte von PPM mit Verunreinigungen im Bereich „parts per million“ (ppm) oder sogar „parts per billion“ (ppb) erfordern umfassende eigene analytische Fähigkeiten. Im Allgemeinen werden folgende Methoden angewandt: Chemische Analyse, Spurenanalytik, optische Methoden und elektrische Methoden. Diese Methoden werden regelmäßig gegen Standards und mit Messergebnissen von Dritten überprüft
Herr Dr. Kammer beantwortete geduldig unsere Fragen erläuterte uns auch den Sicherheitsbericht, den das Werk gemäß der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erstellen muss.
Dieser Bericht beschreibt die organisatorischen Maßnahmen und Handlungsweisen, die ergriffen werden, um schwere Unfälle oder Störfälle zu vermeiden und um die Betriebsstörungen zu limitie- ren. Er enthält ebenfalls einen Notfallplan, der mit den zuständigen öffentlichen Behörden abge- stimmt ist. Die Produktionsanlagen und die Abwasserbehandlungsanlage sind nach dem Bun- desimmissionsschutz- bzw. Wasserhaushaltsgesetz genehmigt. Die Abgase aus den Produktions- prozessen und -räumen und der Abwasserbehandlung werden Nasswäschern zugeführt, um gas- förmige Verunreinigungen zu entfernen. Die vorgegebenen Grenzwerte werden eingehalten.
Auch dieser Besuch war wieder hochinteressant und zeigte uns viel Neues. Wir danken Herrn Dr. Kammer und der PPM für die freundliche Aufnahme und sagen vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.
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