Waffen-Angelegenheiten: Jetzt übernimmt der Landkreis Goslar

Der Landkreis Goslar übernimmt zum Jahreswechsel die Zuständigkeit für das Waffen- und Sprengstoffrecht von der Stadt Seesen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar/Seesen. Das Land Niedersachsen hat zum 1. Januar 2024 die Zuständigkeiten im Waffenrecht neu festgelegt. Nach der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes werden die Aufgaben ab Beginn des kommenden Jahres ausschließlich bei den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konzentriert. Dies führt dazu, dass Waffenbesitzende aus Seesen sich zukünftig nicht mehr an die dortige Stadtverwaltung, sondern an die Kreisverwaltung in der Goslarer Klubgartenstraße wenden müssen. Gleiches gilt für Angelegenheiten nach dem Sprengstoffrecht, zum Beispiel für die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb oder Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies teilte der Landkreis Goslar mit.



Das Waffengesetz regelt unter anderem den Umgang mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Die gesetzlichen Regelungen unterliegen dabei einer stetigen Fortentwicklung und Anpassung, was zu einem zunehmend erhöhten Prüfungs- sowie Begründungsaufwand waffenbehördlicher Entscheidungen führt. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts hält das zuständige Niedersächsische Innenministerium zur einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung eine Bündelung des entsprechenden Fachwissens für zielführender. Durch die Änderung wird die Anzahl der Waffenbehörden in Niedersachsen von 99 auf 47 verringert.

Eine weitere Verbesserung ist mit der neuen Zuständigkeitsregelung für die Jäger verbunden, da für die Erteilung der Jagdscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse nunmehr die gleiche Behörde als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

Daten werden übermittelt


Die gesetzliche Neuregelung betrifft zwar grundsätzlich auch die Stadt Goslar. Hier gibt es aber bereits seit 2013 eine interkommunale Zusammenarbeit und der Landkreis Goslar erledigt die Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht für Goslarer Bürger seitdem im Rahmen einer Zweckvereinbarung.

Die Überführung der Daten und Akten von der Stadt Seesen erfolgt am 7. Dezember, so dass dort ab diesem Tag keine Anträge mehr bearbeiten können und diese beim Landkreis Goslar gestellt werden sollten. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fachverfahren wegen des Überspielens der Kundendaten am 7. und 8. Dezember nicht zur Verfügung steht, so dass die Waffenbehörde an diesen Tagen geschlossen ist. Aufgrund erforderlicher Nacharbeiten kann es auch anschließend noch zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen.

Gerne erst im neuen Jahr


Soweit Anliegen nicht dringlich sind, bittet die Kreisverwaltung darum, Anträge auf Erteilung von kleinen Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten sowie Ein- und Austragungen hierin möglichst erst nach dem Jahreswechsel bei der Waffen- und Jagdbehörde in der Klubgartenstraße einzureichen.

Eine Übersicht der Zuständigkeiten in der Waffen-, Jagd- und Waldbehörde befindet sich auf der Homepage der Kreisverwaltung www.landkreis-goslar.de in der „Interaktiven Verwaltung“ unter dem Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz.


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